Betonstein- und Terrazzohersteller/-in
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
- Klaus-Dieter Schulz
- Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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| ab 01.08.2010 |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 593,-- € / Monat 659,- |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 665,19,-- € / Monat 791,- |
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| im 3. Ausbildungsjahr | 764,38,-- € / Monat 923,- |
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Weihnachtsgeld |
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| Das Weihnachtsgeld beträgt 301,66 € pro Jahr, | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
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| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 23,52 € im Monat. | |||
| 23.52 € werden vom Betrieb bezahlt wenn der Auszubildende selbst 3.07 € anlegt | |||
Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 30% der monatlichen Vergütung | |||
Urlaubsanspruch |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
| im 3. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
III. Berufsschulen
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Hans-Schwier-Berufskolleg Berufsschule für Technik- Heegestr.14
45897 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-959760
Fax: 0209-9597633
E-Mail: hsbk@vhs-ge.lsen-net.de
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Betonstein- und Terrazzohersteller/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Betonstein- und Terrazzohersteller/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für die Stadt / den Kreis:
-Leverkusen
-Oberbergischer Kreis
-Rheinisch-Bergischer-Kreis
Baugewerks-Innung Bergisches Land- Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de
Landesverband
Baugewerbe-Verband Nordrhein- Graf-Recke-Str. 43
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-91429-0
Fax: 0211-91429-31
E-Mail: info@bgv.nrw.de
Homepage: http://www.bgv-nrw.de
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
- Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:
- Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen
durchgeführt bei:
Kreishandwerkerschaft Recklinghausen - Ausbildungsstätte des Bauhandwerks- - Ossenbergweg 12
45665 Recklinghausen
Tel.: 02361 47091
Fax: 02361 47098
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ/ Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| BETE1/87 | Ausgewählte Fertigkeiten und neuzeitliche Arbeitsverfahren im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk | 3 | 1 |
| BETE2/87 | Ausgewählte Fertigkeiten und neuzeitliche Arbeitsverfahren im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk | 3 | 2 |
| BETE3/87 | Ausgewählte Fertigkeiten und neuzeitliche Arbeitsverfahren in den Schwerpunkten des Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerks | 2 | 3 |
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.