Betonstein- und Terrazzohersteller/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Klaus-Dieter Schulz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

                                                                                       ab 01.08.2010
im 1. Ausbildungsjahr 593,-- € / Monat                    659,-
im 2. Ausbildungsjahr 665,19,-- € / Monat               791,-
im 3. Ausbildungsjahr 764,38,-- € / Monat               923,-
 
 

Weihnachtsgeld

 
Das Weihnachtsgeld beträgt 301,66 € pro Jahr,
 
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 23,52 € im Monat.
23.52 € werden vom Betrieb bezahlt wenn der Auszubildende selbst 3.07 € anlegt
 
 

Urlaubsgeld

 
Das Urlaubsgeld beträgt 30% der monatlichen Vergütung
 
 

Urlaubsanspruch

 
im 1. Ausbildungsjahr 30 Tage
im 2. Ausbildungsjahr 30 Tage
im 3. Ausbildungsjahr 30 Tage
 

 

III. Berufsschulen

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Hans-Schwier-Berufskolleg Berufsschule für Technik
Heegestr.14
45897 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-959760
Fax: 0209-9597633
E-Mail: hsbk@vhs-ge.lsen-net.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Betonstein- und Terrazzohersteller/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Betonstein- und Terrazzohersteller/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

Für die Stadt / den Kreis:

 

-Leverkusen

-Oberbergischer Kreis

-Rheinisch-Bergischer-Kreis


Baugewerks-Innung Bergisches Land
Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de

Landesverband


Baugewerbe-Verband Nordrhein
Graf-Recke-Str. 43
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-91429-0
Fax: 0211-91429-31
E-Mail: info@bgv.nrw.de
Homepage: http://www.bgv-nrw.de

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

- Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen


durchgeführt bei:

Kreishandwerkerschaft Recklinghausen - Ausbildungsstätte des Bauhandwerks-
Ossenbergweg 12
45665 Recklinghausen
Tel.: 02361 47091
Fax: 02361 47098

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
BETE1/87 Ausgewählte Fertigkeiten und neuzeitliche Arbeitsverfahren im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk 3 1
BETE2/87 Ausgewählte Fertigkeiten und neuzeitliche Arbeitsverfahren im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk 3 2
BETE3/87 Ausgewählte Fertigkeiten und neuzeitliche Arbeitsverfahren in den Schwerpunkten des Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerks 2 3

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.