Bodenleger/-in
Als Bodenleger sind Sie der Fachmann, wenn es um die ansprechende und praktische Gestaltung von Fußböden in Arbeits- oder Wohnräumen geht. Vom flauschigen Teppichboden über Linoleum-, PVC- und Korkböden, Laminat bis hin zum Fertigparkett ist alles möglich. Bodenbeläge - ob Wohnzimmer, Sporthalle oder Industriebetrieb - müssen exakt verlegt und fachgerecht fixiert werden. Damit's hält und gut aussieht, wissen Sie genau, wie man den Untergrund vorbehandelt und welche Verlegetechnik angesagt ist.
Was dem Kunden gefallen soll, muss von Ihnen mit Geschmack und Materialkenntnis empfohlen werden. Kundenberatung und Qualitätssicherung sind daher weitere Aufgaben.
Ausbildungsordnung (AO)
Welche Inhalte erwarten mich in diesem Beruf?
Das Wichtigste in Kürze
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
- Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Maschinen und technischen Einrichtungen, - Be- und Verarbeiten von Werkstoffen,
- Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen,
Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen, - Behandeln von Oberflächen,
- Be- und Verarbeiten von Profilen,
- Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.
Bewerber sollten ...
- Genauigkeit und handwerkliches Geschick
- Spaß an körperlicher Arbeit
- Neigung zum Bedienen und Beraten haben
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Bodenleger/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Typische Tätigkeiten
Was machen Bodenleger eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?
Die Antwort darauf gibt's hier: Bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit bekommen Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des/der Bodenlegers/-in.
Welche Perspektiven und Aufstiegschancen bietet der Beruf?
Perspektiven
Aufstiegschancen
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Welche Berufe sind ähnlich?
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Bodenlegers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
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Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
- Marianne Becker
- Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-240
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: marianne.becker@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 405,-- € / Monat | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 485,-- € / Monat | ||
| im 3. Ausbildungsjahr | 545,-- € / Monat | ||
Urlaubsanspruch |
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Der Urlaub richtet sich
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III. Berufsschulen
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Hans-Schwier-Berufskolleg Berufsschule für Technik- Heegestr.14
45897 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-959760
Fax: 0209-9597633
E-Mail: hsbk@vhs-ge.lsen-net.de
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Bodenleger/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Bodenleger/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für die Stadt / den Kreis:
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer-Kreis
Baugewerks-Innung Bergisches Land- Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ / Bemerkung |
|---|---|---|---|
| P91-1/05 | Arbeiten an Parkettlegermaschinen Teil 1 | 1 | |
| P91-2/05 | Arbeiten an Parkettlegermaschinen Teil 2 | 1 |
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Für die Stadt/den Kreis:
Für die Stadt / den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Erftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer-Kreis
Handwerkskammer Münster - Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251-5203-0
Fax: 0251-5203-106
E-Mail: info@hwk-muenster.de
Homepage: http://www.hwk-muenster.de