Fast jeder kennt die Situation, wenn in der eigenen Wohnung mal laut ein Fest gefeiert wird und die Nachbarn zu wahren Weltmeistern im Klopfen werden. Dort, wo keine Beschwerden kommen, dürfen sich die Estrichleger/-innen auf die Schultern klopfen. Vielleicht ist das etwas übertrieben, aber ihre Arbeit dient u. a. dem Schall- und Wärmeschutz bei Neubauten sowie bei der Altbaurenovierung.
Die Zusammensetzung der Estriche richtet sich nach Anforderung und Einsatzort. Im Wohnungsbau werden in erster Linie Ansprüche an Dämmeigenschaften gestellt. In Werkhallen steht hohe Festigkeit im Vordergrund. Es werden Verbundestriche, schwimmende Estriche oder Estriche auf Trennschichten aufgetragen - je nach geforderter Eigenschaft. Der Estrichleger muss beizumengende Werkstoffe und Mischungsverhältnisse genau kennen, um optimale Ergebnisse zu erzielen, ob im Wohnungsbau oder im gewerblichen Bau.
Der Arbeitsplatz des/der Estrichlegers/-in ist dort, wo ein Fußboden besondere Anforderungen zu erfüllen hat, was so gut wie überall der Fall ist. Dementsprechend ist der/die Estrichleger/-in oft unterwegs.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Bewehrungsvorschriften für Betondeckung
- Biegen und Flechten von Betonstählen
- Herstellung von Straßendecken, Sickerungen,
Abflussrinnen sowie Rohrleitungen
- Verlegen von Rohren
- Einbau von Filter-, Aufsatz- und Absperrohren
- Abdichtung von Brunnen gegen das Eindringen von
ungeeignetem Wasser
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit
Hauptschulabschluss.
Bewerber sollten ...
- gesundheitlich fit sein
- "mit Köpfchen" arbeiten
- technisches und handwerkliches Verständnis haben
- gerne im Team arbeiten
- Spaß an der Arbeit auf wechselnden Baustellen haben
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Estrichleger/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Was machen Estrichleger eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?
Die Antwort darauf gibt's hier: Bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit bekommen Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des/r Estrichlegers/-in.
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis haben Sie unter anderem folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Estrichlegermeister/-in
- Betriebswirt/-in - Handwerks
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Nüchterne Zahlen können zeigen, wie es derzeit allgemein um einen Beruf bestellt ist. Daher finden Sie hier jede Menge Statistiken. Was Sie über allen Zahlen aber nicht vergessen sollten: sie können nur bedingt bei der Analyse der eigenen Chancen helfen. Zum einen zeigen Statistiken stets nur wie die nähere oder fernere Vergangenheit war.
Was die Zukunft bringen wird, kann man daher aus Statistiken nur begrenzt ablesen. Dies gilt umso mehr, wenn es nicht um die allgemeine, sondern um die eigene Zukunft geht. Zum anderen gilt selbst bei negativen Statistiken der Satz: " Wer gut ist, wird auch Erfolg in seinem Beruf haben".
Ausbildungsstatistik (Bundesanstalt für Arbeit)
Arbeitsmarktstatistik (Bundesanstalt für Arbeit)
Ausbildungsstatistik Handwerkskammer zu Köln
|
|
Estrichleger/-in |
alle Berufe |
||||||
|
1990 |
1995 |
2000 |
2007 |
1990 |
1995 |
2000 |
2007 |
|
|
Neu eingetragene Ausbildungsverträge |
- |
4 |
- |
4 |
6.638 |
6.123 |
6.209 |
5.059 |
|
davon (alle Angaben in %) |
||||||||
|
ohne Hauptschulabschluss |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
25,00 |
5,77 |
6,43 |
4,56 |
4,66 |
|
mit Hauptschulabschluss |
0,00 |
50,00 |
0.00 |
75,00 |
56,00 |
56,72 |
53,10 |
49,56 |
|
mit Realschulabschluss |
0,00 |
50,00 |
0,00 |
0,00 |
25,47 |
26,87 |
32,87 |
32,22 |
|
mit Abitur/Fachabitur |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
8,47 |
6,65 |
6,02 |
5,67 |
|
sonstige |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
4,29 |
3,33 |
3,45 |
7,89 |
|
|
||||||||
|
Frauenanteil |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
22,18 |
20,38 |
25,27 |
25,14 |
|
Nicht bestandene Prüfungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
50,00 |
19,17 |
24,93 |
21,52 |
22,05 |
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Estrichlegers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
|
Alternativen |
Was ist ähnlich? |
|
Bereich Hochbau Bereich Ausbau
Bereich Tiefbau
Bereich Dach- und Fassadentechnik |
|
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
Vergütungen für Auszubildende |
|||
| im 1. Ausbildungsjahr | 632,-- € / Monat | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 971,-- € / Monat | ||
| im 3. Ausbildungsjahr | 1.227,-- € / Monat | ||
Weihnachtsgeld |
|||
| Das Weihnachtsgeld beträgt 301,66 € pro Jahr, | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
|||
| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 23,52 € im Monat. | |||
| 23.52 € werden vom Betrieb bezahlt wenn der Auszubildende selbst 3.07 € anlegt | |||
Urlaubsgeld |
|||
| Das Urlaubsgeld beträgt 30% der monatlichen Vergütung | |||
Urlaubsanspruch |
|||
| im 1. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
| im 3. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Estrichleger/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Estrichleger/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für die Stadt / den Kreis:
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
Für die Stadt / den Kreis:
- Köln
- Rhein-Erft-Kreis
Für die Stadt / den Kreis:
- Leverkusen
- Oberbergischer-Kreis
- Rheinisch-Bergischer-Kreis
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
- Köln, Rhein-Erftkreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ / Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| STBAU (1LJ) | 17 | 1 | |
| STBAU (2LJ) | 11 | 2 | |
| STBAU (3LJ) | 4 | 3 |
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-bergischer Kreis