Estrichleger/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Klaus-Dieter Schulz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

 
im 1. Ausbildungsjahr 632,-- € / Monat
im 2. Ausbildungsjahr 971,-- € / Monat
im 3. Ausbildungsjahr 1.227,-- € / Monat
 
 

Weihnachtsgeld


Das Weihnachtsgeld beträgt 301,66 € pro Jahr,
 
 

Vermögenswirksame Leistungen


Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 23,52 € im Monat.
23.52 € werden vom Betrieb bezahlt wenn der Auszubildende selbst 3.07 € anlegt
 
 

Urlaubsgeld


Das Urlaubsgeld beträgt 30% der monatlichen Vergütung
 
 

Urlaubsanspruch


im 1. Ausbildungsjahr 30 Tage
im 2. Ausbildungsjahr 30 Tage
im 3. Ausbildungsjahr 30 Tage

 

III. Berufsschulen

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Berufskolleg Glockenspitz
Glockenspitz 348
47809 Krefeld
Tel.: 02151-559-0
Fax: 02151-559-142

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Estrichleger/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Estrichleger/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn


Baugewerbs-Innung Bonn/Rhein-Sieg
Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Köln

- Rhein-Erft-Kreis


Baugewerks-Innung Köln- Stadt Köln und Rhein-Erft-Kreis
Kölner Straße 2
50226 Frechen
Tel.: 02234-91188-0
Fax: 02234-91188-15
E-Mail: info@bauinnung-koeln.de
Homepage: http://www.bauinnung-koeln.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Leverkusen

- Oberbergischer-Kreis

- Rheinisch-Bergischer-Kreis


Baugewerks-Innung Bergisches Land
Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de

Landesverband


Baugewerbe-Verband Nordrhein
Graf-Recke-Str. 43
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-91429-0
Fax: 0211-91429-31
E-Mail: info@bgv.nrw.de
Homepage: http://www.bgv-nrw.de

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

- Köln, Rhein-Erftkreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen


durchgeführt bei:

Bildungszentrum des Bauhandwerks
Bökendonk 15-17
47809 Krefeld
Tel.: 02151-5155-0
Fax: 02151-5155-90

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
STBAU (1LJ) 17 1
STBAU (2LJ) 11 2
STBAU (3LJ) 4 3

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-bergischer Kreis



Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhof-Platz 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211-8795-0
Fax: 0211-8795-147
E-Mail: info@hwk-duesseldorf.de
Homepage: http://www.hwk-duesseldorf.de