Tiefbaufacharbeiter/-in
Tiefbaufacharbeiter/innen mit dem Schwerpunkt Straßenbauarbeiten verrichten mit Maschinen Erdbewegungen, sichern ausgehobene Gräben, legen Böschungen und Randbefestigungen an, bauen Entwässerungsleitungen und Straßendecken.
Im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten verlegen sie Rohre für Gas- und Wasserleitungen, führen Pflasterarbeiten aus, stellen Kabelschächte her und bauen einfache Betonfertigteile ein.
Im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten heben sie Gräben aus, sichern diese ab, verlegen Rohre, erstellen Abflussrinnen, pflastern Kanäle und bauen Einstiegsschächte.
Im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten nehmen sie Bohrungen vor, bauen Brunnenanlagen und -schächte, verrohren Bohrlöcher, untersuchen den Baugrund, schaffen Abdeckungen und Abdichtungen.
Im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten bewegen sie mit Maschinen Erdreich, fertigen Betonbauteile, richten den Gleisunterbau her, verlegen Gleise und sorgen für die Entwässerung an Bahnanlagen.
Ausbildungsordnung (AO)
Welche Inhalte erwarten mich in diesem Beruf?
Das Wichtigste in Kürze
Ausbildungsdauer:
2 Jahre (24 Monate)
Ausbildungsinhalte:
- Lesen und Anwenden von Zeichnungen; Anfertigen von Skizzen
- Durchführen von einfachen Messungen
- Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, Baukörpern aus Steinen
- Qualitätssichernde Massnahmen und Berichtswesen
- Einbau von Fertigteilen
- Herstellen von Wandputz und Estrich
- Sicherungsmaßnahmen im Tiefbau
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.
Bewerber sollten ...
- körperlich belastbar sein
- "mit Köpfchen" arbeiten
- technisches und handwerkliches Verständnis haben
- gerne im Freien arbeiten
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiterin abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Typische Tätigkeiten
Was machen Tiefbaufacharbeiter eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?
Die Antwort darauf gibt's hier: Bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit bekommen Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des Tiefbaufacharbeiters.
Welche Perspektiven und Aufstiegschancen bietet der Beruf?
Perspektiven
Aufstiegschancen
Die nächst höhere Stufe ist die Gesellenprüfung als Brunnenbauer/in oder Straßenbauer/in. Alle weiteren Karrieremöglichkeiten finden Sie dort.
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Welche Berufe sind ähnlich?
Ähnliche Berufe im Handwerk der Region
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Tiefbaufacharbeiters/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
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Alternativen
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Was ist ähnlich?
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Bereich Hochbau Bereich Ausbau
Bereich Tiefbau Bereich Dach- und Fassadentechnik |
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Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
- Klaus-Dieter Schulz
- Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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| ab 1.5.2011 | |||
| im 1. Ausbildungsjahr | 632,-- € / Monat | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 971,-- € / Monat | ||
Weihnachtsgeld |
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| Das Weihnachtsgeld beträgt 301,66 € pro Jahr, | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
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| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 23,52 € im Monat. | |||
| 23.52 € werden vom Betrieb bezahlt, wenn der Auszubildende selbst 3.07 € anlegt. | |||
Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 30% der monatlichen Vergütung | |||
Urlaubsanspruch |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
III. Berufsschulen
Für die Stadt / den Kreis:
- Bonn (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rhein-Sieg-Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
Carl-Reuther-Berufskolleg- Fritz-Jakobi-Str. 20
53773 Hennef
Tel.: 02242-91365-0
Fax: 02242-91365-444
E-Mail: Schulleitung@bk-hennef.de
Homepage: http://www.bk-hennef.de
Für die Stadt / den Kreis:
- Köln (Unterstufe, Mittelstufe)
- Leverkusen (Unterstufe, Mittelstufe)
- Oberbergischer Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rhein-Erft-Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
Berufskolleg Ulrepforte (BK11) der Stadt Köln- Ulrichgasse 1-3
50678 Köln
Tel.: 0221-221-916-55/61
Fax: 0221-221-91653
E-Mail: info@berufskolleg-ulrepforte.de
Homepage: http://berufskolleg-ulrepforte.de
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Tiefbaufacharbeiter/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für die Stadt / den Kreis:
- Bonn
- Rhein-Sieg-Kreis
Straßen- und Tiefbauer-Innung Bonn/Rhein-Sieg- Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://khs-handwerk.de
Für die Stadt / den Kreis:
- Leverkusen
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Oberbergischer Kreis
Baugewerks-Innung Bergisches Land- Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de
Landesverband
Straßen- und Tiefbau-Verband Nordrhein-Westfalen- Graf-Recke-Str. 43
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-91429-0
Fax: 0211-91429-31
E-Mail: info@bgv-nrw.de
Homepage: http://www.bgv-nrw.de
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
- Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:
- Köln (Unterstufe, Mittelstufe)
- Leverkusen (Unterstufe, Mittelstufe)
- Oberbergischer Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rhein-Erftkreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rhein-Sieg-Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Bonn (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
durchgeführt bei:
Bildungszentrum Butzweilerhof der Handwerkskammer zu Köln - Hugo-Eckener-Straße 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022666
Fax: 0221-2022510
E-Mail: bz-butz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.bz.hwk-koeln.de
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ / Bemerkung |
|---|---|---|---|
| STBAU (1LJ) | 17 | 1 | |
| STBAU (2LJ) | 11 | 2 | |
| STBAU (3LJ) | 4 | 3 |
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Für die Stadt/den Kreis:
- Köln, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis
Handwerkskammer zu Köln (Bildungszentrum Butzweilerhof) - Hugo-Eckener-Str. 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022-507
Fax: 0221-2022-537
E-Mail: hamann@handwerkskammer-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de