Goldschmied/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Alfred Koller
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-243
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: koller@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

 
im 1. Ausbildungsjahr 220,-- € / Monat                                        
im 2. Ausbildungsjahr 250,-- € / Monat                                        
im 3. Ausbildungsjahr 305,-- € / Monat                                        
im 4. Ausbildungsjahr 320,-- € / Monat                                        
 

Urlaubsanspruch

 
Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.
 
Tarifvertrag: Verbandsempfehlung

 

III. Berufsschulen

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Stadt Köln Richard-Riemerschmid-Berufskolleg (BK15)
Heinrichstr.51
50676 Köln
Tel.: 0221-22191970
Fax: 0221-22191974
E-Mail: info@rrs-berufskolleg.de
Homepage: http://www.rrsberufskolleg.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Goldschmied/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Goldschmied/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt / den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rheinisch-Bergischer-Kreis


Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Innung Köln
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-207040
Fax: 0221-2070442
E-Mail: handwerk-koeln@netcologne.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de

für die Stadt / den Kreis:

 

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn


Gold- und Silberschmiede-Innung Bonn/Rhein-Sieg
Grantham Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

Landesverband


Landesinnung der Gold- und Silberschmiede sowie Juweliere Nordrhein-Westfalen
Am Waldesrand 30
58093 Hagen
Tel.: 02331-50078
Fax: 02331-50090

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

- Köln, Rhein-Erftkreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis, Bonn


durchgeführt bei:

Handwerkskammerbildungszentrum Münster
Echelmeyerstr. 1-2
48163 Münster
Tel.: 0251-7050
Fax:
Homepage: http://www.hwk-muenster.de

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
G-GS Einführung in die Umformtechnik der Gold- und Silberschmiede 2  
GS1 Oberflächengestaltung mit dem Stichel 1  
GS2 Ausgewählte Gießverfahren 1  
GS3 Fassen von edlen Steinen 1  
GS4 Edelsteinbestimmung unter Berücksichtigung moderner Prüfmethoden 1  

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:
- Köln, Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis

Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Innung Köln
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-207040
Fax: 0221-2070442
E-Mail: handwerk-koeln@netcologne.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de
Für die Stadt/den Kreis:
- Bonn, Rhein-Sieg-Kreis

Gold- und Silberschmiede-Innung Bonn/Rhein-Sieg
Grantham Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de