Schuhmacher/-in
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
- Hildegard Pütz
- Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-249
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: puetz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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| ab 01.01.2009 |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 380,-- € / Monat 390,--€ |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 450,-- € / Monat 460,--€ |
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| im 3. Ausbildungsjahr | 520,-- € / Monat 535,--€ |
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Vermögenswirksame Leistungen |
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| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 10,23 € im Monat. | |||
Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 40 % der monatlichen Vergütung | |||
Urlaubsanspruch |
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Der Urlaub richtet sich
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| Urlaubsanspruch n.v. 18. Lebensjahr 30 Arbeitstage | |||
III. Berufsschulen
für die Stadt/den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Stadt Köln Berufskolleg (BK 14)- Humboldtstr. 41
50676 Köln
Tel.: 0221-91683
Fax: 0221-221-91723
E-Mail: sekretariat@berufskolleg-humboldtstr.de
Homepage: http://berufskolleg-humboldtstr.de
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Schuhmacher/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Schuhmacher/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für die Stadt / den Kreis:
- Köln
- Bonn
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Oberbergischer Kreis
Schuhmacher-Innung Köln-Bonn- Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de
Für die Stadt / den Kreis:
- Leverkusen
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Oberbergischer Kreis
Innung für Raumausstatter und Bekleidungshandwerke Bergisches Land- Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de
Landesverband
Landesinnungsverband des Schumacherhandwerks Rheinland und Westfalen- Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211-308236-37
Fax: 0211-397588
E-Mail: \N
Homepage: \N
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
- Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:
- Köln, Rhein-Erftkreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen
durchgeführt bei:
Landesinnungsverband des Schuhmacherhandwerks Rheinland und Westfalen - Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel.: 0221-308236-37
Fax: 0211-397588
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ/ Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| G-SCHU/98 | Enführung in die Verarbeitungstechniken unterschiedlicher Werkstoffe - insbesondere Kleben | 1 | 1 |
| SCHU1/98 | Bodenbau und Anfertigung von Übungsstücken in Klebetechnik | 1 | 2 |
| SCHU2/98 | Anfertigung von Schuhen in rahmengenähter Ausführung | 1 | 2 |
| SCHU3/98 | Fußgerechte Schuhzurichtung | 1 | 2 |
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Für die Stadt/den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Handwerkskammer zu Köln (Bildungszentrum Butzweilerhof) - Hugo-Eckener-Str. 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022-507
Fax: 0221-2022-537
E-Mail: hamann@handwerkskammer-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de