Schuhmacher/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Hildegard Pütz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-249
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: puetz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

                                                                          ab 01.01.2009
im 1. Ausbildungsjahr 380,-- € / Monat               390,--€                         
 
im 2. Ausbildungsjahr 450,-- € / Monat               460,--€
 
im 3. Ausbildungsjahr 520,-- € / Monat               535,--€
 
 
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 10,23 € im Monat.
 
 

Urlaubsgeld

 
Das Urlaubsgeld beträgt 40 % der monatlichen Vergütung
 
 

Urlaubsanspruch

 
Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.
 
Urlaubsanspruch n.v. 18. Lebensjahr 30 Arbeitstage

 

III. Berufsschulen

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Stadt Köln Berufskolleg (BK 14)
Humboldtstr. 41
50676 Köln
Tel.: 0221-91683
Fax: 0221-221-91723
E-Mail: sekretariat@berufskolleg-humboldtstr.de
Homepage: http://berufskolleg-humboldtstr.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Schuhmacher/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Schuhmacher/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Köln

- Bonn

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Oberbergischer Kreis


Schuhmacher-Innung Köln-Bonn
Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Leverkusen

- Rheinisch-Bergischer Kreis

- Oberbergischer Kreis


Innung für Raumausstatter und Bekleidungshandwerke Bergisches Land
Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de

Landesverband


Landesinnungsverband des Schumacherhandwerks Rheinland und Westfalen
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211-308236-37
Fax: 0211-397588
E-Mail: \N
Homepage: \N

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

- Köln, Rhein-Erftkreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen


durchgeführt bei:

Landesinnungsverband des Schuhmacherhandwerks Rheinland und Westfalen
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel.: 0221-308236-37
Fax: 0211-397588

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
G-SCHU/98 Enführung in die Verarbeitungstechniken unterschiedlicher Werkstoffe - insbesondere Kleben 1 1
SCHU1/98 Bodenbau und Anfertigung von Übungsstücken in Klebetechnik 1 2
SCHU2/98 Anfertigung von Schuhen in rahmengenähter Ausführung 1 2
SCHU3/98 Fußgerechte Schuhzurichtung 1 2

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer zu Köln (Bildungszentrum Butzweilerhof)
Hugo-Eckener-Str. 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022-507
Fax: 0221-2022-537
E-Mail: hamann@handwerkskammer-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de