Der Ausbaufacharbeiter ist der Alleskönner im Innenausbau - sowohl beim Neubau als bei der Modernisierung und Sanierung von Gebäuden. Er kommt auf die Baustelle, wenn der Rohbau fertig gestellt ist. Zu seinen Aufgaben gehört z.B. das Errichten von Innenwänden aus Fertigteilen, das Verputzen von Wände oder das Fliesenlegen.
Wer Ausbaufacharbeiter/-in werden will, kann zwischen sechs verschiedenen Schwerpunkten wählen:
1. Zimmerarbeiten - hier wird viel Holz verarbeitet, Verkleidungen, Verschalungen, Balkenwerk und Leichtbauwände erstellt.
2. Stuckarbeiten - dazu gehört das Verputzen von Decken und Wänden oder das Herstellen von Zwischenwänden aus Bauplatten
3. Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten - dabei geht es um die Verschönerung von Bad und Terrasse durch Wandfliesen, Bodenplatten und Mosaike
4. Estricharbeiten - Estriche für sämtliche Räume herstellen, versiegeln und beschichten ist hier gefragt
5. Isolierarbeiten - das betrifft das Anbringen isolierender und dämmender Materialien, Sperr- und Dämmschichten
6. Trockenbauarbeiten - hier geht es um den Einbau von Leichtbauwänden, Gipskartonplatten oder andere Materialien.
Ausbildungsdauer:
2 Jahre (24 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss.
Bewerber sollten ...
- körperlich fit sein
- technisches und handwerkliches Verständnis haben
- gerne im Team arbeiten
- bereit sein auf wechselnden Baustellen zu arbeiten
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Ausbaufacharbeiter/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Was machen Ausbaufacharbeiter eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?
Die Antwort darauf gibt's hier: Bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des Ausbaufacharbeiters.
Die nächst höhere Stufe ist die Gesellenprüfung als Estrichleger/in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in, Stukkateur/in, Trockenbaumonteur/in, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in oder Zimmerer/in. Alle weiteren Karrieremöglichkeiten finden Sie unter diesen Berufen.
Nüchterne Zahlen können zeigen, wie es derzeit allgemein um einen Beruf bestellt ist. Daher finden Sie hier jede Menge Statistiken. Was Sie über allen Zahlen aber nicht vergessen sollten: sie können nur bedingt bei der Analyse der eigenen Chancen helfen. Zum einen zeigen Statistiken stets nur wie die nähere oder fernere Vergangenheit war.
Was die Zukunft bringen wird, kann man daher aus Statistiken nur begrenzt ablesen. Dies gilt umso mehr, wenn es nicht um die allgemeine, sondern um die eigene Zukunft geht. Zum anderen gilt selbst bei negativen Statistiken der Satz: " Wer gut ist, wird auch Erfolg in seinem Beruf haben".
Ausbildungsstatistik (Bundesanstalt für Arbeit)
Arbeitsmarktstatistik (Bundesanstalt für Arbeit)
Ausbildungsstatistik Handwerkskammer zu Köln
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|
Ausbaufacharbeiter/-in |
alle Berufe |
||||||
|
1995 |
1999 |
2000 |
2007 |
1995 |
1999 |
2000 |
2007 |
|
|
Neu eingetragene Ausbildungsverträge |
1 |
3 |
7 |
5 |
6.123 |
6.280 |
6.209 |
5.059 |
|
davon (alle Angaben in %) |
||||||||
|
ohne Hauptschulabschluss |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
20,00 |
6.43 |
4,24 |
4,56 |
4,66 |
|
mit Hauptschulabschluss |
100,00 |
100,00 |
42,85 |
60,00 |
56.72 |
55,17 |
53,10 |
49,56 |
|
mit Realschulabschluss |
0,00 |
0,00 |
28,57 |
20,00 |
26,87 |
30,73 |
32,87 |
32,22 |
|
mit Abitur/Fachabitur |
0,00 |
0,00 |
14,29 |
0,00 |
6,65 |
5,86 |
6,02 |
5,67 |
|
sonstige |
0,00 |
0,00 |
14,29 |
0,00 |
3,33 |
4,00 |
3,45 |
7,89 |
|
|
||||||||
|
Frauenanteil |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
20,00 |
20,38 |
23,74 |
25,27 |
25,14 |
|
Nicht bestandene Prüfungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
33,33 |
24,93 |
25,75 |
21,52 |
22,05 |
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Ausbaufacharbeiters/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
|
Alternativen |
Was ist ähnlich? |
|
Bereich Hochbau Bereich Ausbau
Bereich Tiefbau
Bereich Dach- und Fassadentechnik |
Die Ähnlichkeit dieser Berufe mit dem Beruf des/der Ausbaufacharbeiters/-in ist durch gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte gegeben. Die bautechnische Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr ist zum Teil identisch. Die Anforderungen und Umgebungseinflüsse bei der Arbeit auf Baustellen bzw. in Arbeitsgruppen sind ähnlich. |
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
Vergütungen für Auszubildende |
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| ab 1.5.2011 |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 632,-- € / Monat | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 971,-- € / Monat | ||
Weihnachtsgeld |
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| Das Weihnachtsgeld beträgt 301,66 € pro Jahr, | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
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| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 23,52 € im Monat. | |||
| 23.52 € werden vom Betrieb bezahlt wenn der Auszubildende selbst 3.07 € anlegt | |||
Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 30% der monatlichen Vergütung | |||
Urlaubsanspruch |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
| im 2. Ausbildungsjahr | 30 Tage | ||
Für die Stadt / den Kreis:
- Rhein-Sieg-Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Bonn (Unterstufe, Mittelstufe)
Für die Stadt / den Kreis:
- Oberbergischer Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
Für die Stadt / den Kreis:
- Leverkusen (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rheinisch-Bergischer-Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
Für die Stadt / den Kreis:
- Köln (Unterstufe, Mittelstufe)
- Erftkreis (Unterstufe, Mittelstufe)
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Ausbaufacharbeiter/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Ausbaufacharbeiter/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für die Stadt / den Kreis:
- Köln
- Rhein-Erft-Kreis
Für die Stadt / den Kreis:
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
Für die Stadt / den Kreis:
- Leverkusen
- Oberberg
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
- Köln (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rhein-Erft-Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Bonn (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rhein-Sieg-Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Oberbergischer Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Unterstufe, Mittelstufe)
- Leverkusen (Unterstufe, Mittelstufe)
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ / Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| STBAU (1LJ) | 17 | 1 | |
| STBAU (2LJ) | 11 | 2 |
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis