Automobilkaufmann/-frau

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Alfred Koller
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-243
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: koller@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende, die über 18 Jahre sind

 

im 1. Ausbildungsjahr 514,80 € / Monat      

im 2. Ausbildungsjahr 543,40 € / Monat      

im 3. Ausbildungsjahr 598,40 € / Monat  

im 4. Ausbildungsjahr 658.90 € / Monat               


Weihnachtsgeld

 

in den ersten 6. Monaten 20 % der monatlichen Vergütung      

vom 6. bis zum 9. Monat 25 % der monatlichen Vergütung      

vom 9. bis zum 12. Monat 30 % der monatlichen Vergütung      

vom 12. bis zum 24. Monat 40 % der monatlichen Vergütung      

vom 24. bis zum 36. Monat 50 % der monatlichen Vergütung        


Vermögenswirksame Leistungen

 

Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat.   Anspruch auf VWL nach 12 Monaten.  


Urlaubsgeld

 

Das Urlaubsgeld beträgt 50% der monatlichen Vergütung  


Urlaubsanspruch

 

Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr.      

   

 

Vergütungen für Auszubildende, die unter 18 Jahre sind

 

im 1. Ausbildungsjahr 468,-- € / Monat      

im 2. Ausbildungsjahr 494,-- € / Monat      

im 3. Ausbildungsjahr 544,-- € / Monat  

im 4. Ausbildungsjahr 599,-- € / Monat   

 

 

Weihnachtsgeld

 

in den ersten 6. Monaten 20 % der monatlichen Vergütung      

vom 6. bis zum 9. Monat 25 % der monatlichen Vergütung      

vom 9. bis zum 12. Monat 30 % der monatlichen Vergütung      

vom 12. bis zum 24. Monat 40 % der monatlichen Vergütung    

vom 24. bis zum 36. Monat 50 % der monatlichen Vergütung  

      


Vermögenswirksame Leistungen

 

Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat.   Anspruch auf VWL nach 12 Monaten.  


Urlaubsgeld

 

Das Urlaubsgeld beträgt 50% der monatlichen Vergütung  


Urlaubsanspruch

 

Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr.  

 

Tarif: IG-Metall

 


Vergütungen für Auszubildende

 

1.Ausbildungsjahr  491,--€/Monat
2.Ausbildungsjahr  518,--€/Monat
3.Ausbildungsjahr  570,--€/Monat

 

ab 01.12.2009 im 1. und 2. Ausbildj. Erhöhung um jeweils 10,--€, im 3. Ausbildj. um 12,--€ bzw.

 


Tarif: CHR. GW

 

III. Berufsschulen

Für die Stadt / den Kreis:

 

Bonn


Friedrich-List-Berufskolleg Kaufm. Berufs- und Berufsfachschulen
Plittersdorfer Str.48
53173 Bonn
Tel.: 0228-777200
Fax: 0228-777204
E-Mail: info@flb-bonn.de
Homepage: http://www.flb-bonn.de

für die Stadt / den Kreis:

 

-Leverkusen

- Rheinisch-Bergischer-Krei


Berufskolleg des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen
Stauffenbergstr. 21-23
51379 Leverkusen
Tel.: 02171-7087-0
Fax: 02171-53681
E-Mail: bko@bk-opladen.de
Homepage: http://www.bk-opladen.de

Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg

53721 Siegburg
Tel.: 02241-969130
Fax: 02241-9691334
E-Mail: info@berufskolleg-Siegburg.de
Homepage: berufskolleg-siegburg.de

für die Stadt / den Kreis:

 

-Köln

-Rhein-Erft-Kreis


Joseph-DuMont-Berufskolleg
Escher Strasse 217
50739 Köln
Tel.: 0221-17903-0
Fax: 0221-17903-30
E-Mail: JoDuMont@stadt-koeln.de
Homepage: http://www.jdbk-koeln.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

-Oberbergischer Kreis


Berufskolleg Oberberg in Wipperfürth
Ringstr.42
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267-887950
Fax: 02267-8879525
E-Mail: berufskolleg-wipperfuerth@t-online.de
Homepage: http://www.berufskolleg-wipperfuerth.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Automobilkaufmann/-frau ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Automobilkaufmann/-frau in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Köln


Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Köln
Frankfurter Str.200
51065 Köln
Tel.: 0221-9693780
Fax: 0221-9693788
E-Mail: Info@kfz-innungkoeln.de
Homepage: http://www.kfz-innungkoeln.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Rhein-Erft-Kreis


Kraftfahrzeug-Innung des Erftkreises
Kölner Str.2
50226 Frechen
Tel.: 02234-52222/56536
Fax: 02234-22903
E-Mail: kreishandwerkers.rhein-erft@t-online.de
Homepage: http://www.handwerk-rhein-erft.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Kraftfahrzeug-Innung Bergisches Land
Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Bonn

- Rhein-Sieg-Kreis


Innung der Kraftfahrzeug-Handwerke Bonn/Rhein-Sieg
Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

Landesverband


Verband des Kfz-Gewerbes NRW e.V.
Gerresheimer Landstr.119
40627 Düsseldorf
Tel.: 0211-925950
Fax: 0211-9259590
E-Mail: kfz.nrw@t-online.de
Homepage: http://www.kfz.nrw.de

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer zu Köln (Bildungszentrum Butzweilerhof)
Hugo-Eckener-Str. 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022-507
Fax: 0221-2022-537
E-Mail: hamann@handwerkskammer-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de