An Sonnentagen herrscht Hochbetrieb auf den Gewässern. Auf Seen ziehen Segelboote hart am Wind ihren Kurs. Motorboote pflügen das Wasser und mancher Freizeitkapitän lässt sein Paddel- oder Ruderboot so vor sich hindümpeln. Und die Sportler haben Spaß mit ihren Kanus etc.
Dank der vielen Bootstypen hat jeder sein Vergnügen nach Maß - dafür garantieren Bootsbauer/-innen.
Sie konstruieren und führen sämtliche erforderlichen Arbeiten aus, vom Bau des Rumpfes bis zur Kajüte. Auch in Gestaltungsfragen erwartet man ein kompetentes Wort. Welche Werkstoffe verwendet werden, richtet sich nach dem Einsatz und den Anforderungen des jeweiligen Bootes. Be- und verarbeitet werden Holz, Metall, Kunststoffe und verschiedene Verbundwerkstoffe in den entsprechenden Techniken. Grundsätzlich sind die geltenden Sicherheitsregeln auf jeden Fall einzuhalten.
Wer Spaß am Konstruieren, Bauen, Formen und Gestalten hat, kommt in diesem Beruf nicht ins Schwimmen.
Der Beruf gliedert sich in zwei Fachrichtungen:
a) Neu-, Aus- und Umbau
b) Technik
Ausbildungsdauer:
3,5 Jahre (42 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen
Unterlagen
- Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen
und Konturen
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten von
Werkstoffen sowie Herstellen von lösbaren und
unlösbaren Verbindungen
- Herstellen von faserverstärkten Kunststoffen
- Herstellen von Vorrichtungen, Schablonen, Modellen
und Formen
- Herstellen von Bootsrümpfen und Decks
- Herstellen und Einbauen von Aufbauten und Luken
sowie Montieren von Deckbeschlägen und Setzen
von Masten und Spieren
- Innenausbau von Booten, Einbauen technischer
Anlagen und Systeme sowie
Funktionsprüfungen
- Instandhalten und Instandsetzen
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- Freude am Umgang mit den Materialien
Kunststoff, Holz und Metall haben
- genau und sorgfältig zu arbeiten
- über räumliches Vorstellungsvermögen verfügen
- gerne im Team arbeiten
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Bootsbauer/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Was machen Bootsbauer eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?
Die Antwort darauf gibt's hier: Bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit bekommen Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des Bootsbauers.
Bootsbauer trotz Konsumflaute auf Erfolgskurs: http://www.welt.de/data/2004/08/20/321539.html
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis haben Sie u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Boots- und Schiffbauermeister/-in
- Betriebswirt/-in - Handwerks
- Industriemeister/in - Holz
- Techniker/in für Holztechnik.
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Schiffsbau
- Kunststofftechnik
- Holztechnikoder
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Nüchterne Zahlen können zeigen, wie es derzeit allgemein um einen Beruf bestellt ist. Daher finden Sie hier jede Menge Statistiken. Was Sie über allen Zahlen aber nicht vergessen sollten: sie können nur bedingt bei der Analyse der eigenen Chancen helfen. Zum einen zeigen Statistiken stets nur wie die nähere oder fernere Vergangenheit war.
Was die Zukunft bringen wird, kann man daher aus Statistiken nur begrenzt ablesen. Dies gilt umso mehr, wenn es nicht um die allgemeine, sondern um die eigene Zukunft geht. Zum anderen gilt selbst bei negativen Statistiken der Satz: " Wer gut ist, wird auch Erfolg in seinem Beruf haben".
Ausbildungs- und Arbeitsmarktstatistik (Bundesanstalt für Arbeit)
Ausbildungsstatistik Handwerkskammer zu Köln:
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|
Bootsbauer/-in |
alle Berufe |
||||||
|
1990 |
1995 |
2000 |
2005 |
1990 |
1995 |
2000 |
2005 |
|
|
Neu eingetragene Ausbildungsverträge |
- |
- |
1 |
1 |
6.638 |
6.123 |
6.209 |
4.808 |
|
davon (alle Angaben in %) |
||||||||
|
ohne Hauptschulabschluss |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
5,77 |
6,43 |
4,56 |
4,20 |
|
mit Hauptschulabsschluss |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
56,00 |
56,72 |
53,10 |
51,64 |
|
mit Realschulabschluss |
0,00 |
0,00 |
100,00 |
0,00 |
25,47 |
26,87 |
32,87 |
32,86 |
|
mit Abitur/Fachabitur |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
100,00 |
8,47 |
6,65 |
6,02 |
6,01 |
|
sonstige |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
4,29 |
3,33 |
3,45 |
5,29 |
|
|
||||||||
|
Frauenanteil |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
22,18 |
20,38 |
25,27 |
25,98 |
|
Nicht bestandene Prüfungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
19,17 |
24,93 |
21,52 |
22,05 |
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Bootsbauers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
|
Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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|
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
Vergütungen für Auszubildende |
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| ab 01.08.2004 |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 407,-- € / Monat |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 528,-- € / Monat | ||
|
im 3. Ausbildungsjahr im 4. Ausbildungsjahr |
610,-- € / Monat 650,-- €/ Monat |
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| Verbandsempfehlung tarifliche Anlehnung an das Tischler-Handwerk | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
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| VWL beträgt v.V. 18. Lebensjahr 13,29 € . n.V. 18. Lebensjahr 26,59 € | |||
Urlaubsanspruch |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 24 Werktage |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 24 Werktage | ||
| im 3. Ausbildungsjahr | 24 Werktage | ||
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Bootsbauer/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Bootsbauer/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für die Stadt / den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer-Krei
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
- Köln
- Leverkusen
- Rhein-Erft-Kreis
- Bonn
- Rhein-Sieg-Kreis
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer-Kreis
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ / Bemerkungen |
|---|
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer-Kreis