Fahrzeuglackierer/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Marianne Becker
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-240
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: marianne.becker@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

ab 01.08.2011:
im 1. Ausbildungsjahr 450,-- € / Monat
im 2. Ausbildungsjahr 500,-- € / Monat
im 3. Ausbildungsjahr 635,-- € / Monat
 
 
 

Weihnachtsgeld

 
1,Ausbj,: 100,--€ 2,Ausbj,: 140,--€ 3,Ausbj,: 180,--€
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,-- € im Monat.
 

Urlaubsanspruch

 
im 1. Ausbildungsjahr 25 Werktage
im 2. Ausbildungsjahr 25 Werktage
im 3. Ausbildungsjahr 25 Werktage
 
Tarifvertrag: allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

 

III. Berufsschulen

für die Stadt / den Kreis:

 

-Rhein-Sieg-Kreis

-Bonn


heinrich-hertz-europakolleg der bundesstadt bonn
Herseler Straße 1-5
53117 Bonn
Tel.: 0228-777000
Fax: 0228-777010
E-Mail: verwaltung@hhb.bonn.de
Homepage: http://hhb.bonn.de

für die Stadt / den Kreis:

 

-Köln

-Leverkusen

-Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Stadt Köln Richard-Riemerschmid-Berufskolleg (BK15)
Heinrichstr.51
50676 Köln
Tel.: 0221-22191970
Fax: 0221-22191974
E-Mail: info@rrs-berufskolleg.de
Homepage: http://www.rrsberufskolleg.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Fahrzeuglackierer/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Fahrzeuglackierer/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt / den Kreis:

 

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn


Maler- und Lackierer Innung Bonn/Rhein-Sieg
Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Köln


Innung Farbe Gestaltung Bautenschutz Köln der Maler und Lackierer
Kalscheurer Weg 12
50969 Köln
Tel.: 0221-3310726
Fax: 0221-249375
E-Mail: innung@farbe-koeln.de
Homepage: http://farbe-koeln.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Leverkusen

- Oberbergischer-Kreis

- Rheinisch-Bergischer-Kreis


Maler- und Lackierer-Innung Bergisches Land
Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359 - 30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Rhein-Erft-Kreis


Maler- und Lackierer-Innung Rhein-Erft
Kölner Str.2
50226 Frechen
Tel.: 02234-52222/56536
Fax: 02234-22903
E-Mail: kreishandwerkers.rhein-erft@t-online.de
Homepage: http://www.handwerk-rhein-erft.de

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

_ Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer zu Köln (Bildungszentrum Butzweilerhof)
Hugo-Eckener-Str. 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022-508
Fax: 0221-2022-538
E-Mail: salentin@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de