Fotograf/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Klaus-Dieter Schulz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

 
im 1. Ausbildungsjahr 250,53 € / Monat                                        
im 2. Ausbildungsjahr 304,22 € / Monat                                        
im 3. Ausbildungsjahr 309,33 € / Monat                                        
 

Urlaubsanspruch

 
Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

 

III. Berufsschulen


Stadt Köln Berufskolleg (BK16)
Kartäuserwall 30
50678 Köln
Tel.: 0221-221-91930
Fax: 0221-221-91940
E-Mail: berufskolleg-kartaeuserwall@schulen-koeln.de
Homepage: http://www.kbs-koeln.de/berufskolleg-kartaeuserwall/bbs16

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Fotograf/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Fotograf/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

- Köln

- Leverkusern

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Berufs-Fotografen Köln/Bonn -Fotografen Innung-
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-2070-434
Fax: 0221-2070-445
E-Mail: schittek@koeln-handwerk.de
Homepage: http://www.koeln-handwerk.de

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

- Köln, Rhein-Erftkreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen


durchgeführt bei:

Haus des Handwerks
Ardeystr. 95
44139 Dortmund
Tel.: 0231-91100
Fax:

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
FOTO1A/02 Einfache Aufnahme-, Beleuchtungs- und Messtechnik für die Bereiche Personen- und Sachdarstellung sowie deren Ausarbeitung 1 2
FOTO1B/02 Aufnahmepraxis in der Personen- und Sachdarstellung sowie die Ausarbeitung und Präsentation der erstellten Aufnahmen 1 2
FOTO2/02 Zeitgemäße Bildgestaltung sowie Bildkonzeptionen und Präsentationen in der fotografischen Praxis unter Anwendung neuer Technologien 2 2
FOTO3A/02 Grundlagen der digitalen Aufnahmetechnik, Scanverfahren, Bildbearbeitung und Ausgabeprozesse 1 2
FOTO3B/02 Erweiterte Grundlagen zur digitalen Aufnahmetechnik, zu Scantechniken und zur Bildbearbeitung 1 2
FOTO4/02 Einführung in die Arbeit mit Videotechnik, insbesondere Aufnahme-, Schnitt- und Tontechnik sowie Erarbeiten von Konzeptionen und Herstellen von CDs und Videobändern 1 2

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Berufs-Fotografen Köln/Bonn -Fotografen Innung-
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-2070-434
Fax: 0221-2070-445
E-Mail: schittek@koeln-handwerk.de
Homepage: http://www.koeln-handwerk.de