Als Gerüstbauer/-in rüsten Sie nicht nur Einfamilienhäuser für Malerarbeiten ein, Gerüste sind ebenso eine solide Basis beim Brückenbau, bei Arbeiten an Hochhäusern, Kirchen und allen möglichen Industriebauwerken jeder Form und Art. Sie bewegen sich immer einige Meter über dem Boden, oft genug auch in schwindelnden Höhen.
Die Anforderungen an ein Gerüst sind vielfältig. Ob im Hochbau oder in der industriellen Fertigung, z. B. Schiffbau, jede Einrichtung muss maßgeschneidert und vor allem sicher sein. Das verlangt von Gerüstbauer/-innen mehr als nur eine sichere Hand und Augenmaß. Sie müssen die unterschiedlichsten Gerüstsysteme kennen und aufbauen können. Dazu kommt noch ein gewisses Maß an Theorie, um Pläne bzw. Zeichnungen zu lesen und mit Angaben über Tragfähigkeit etwas anfangen zu können. Denn Gerüste dienen als Plattform für alle erdenklichen Arbeiten rund ums Gebäude und sollen größtmögliche Sicherheit gewährleisten.
Genaue Kenntnisse der Sicherheitsvorschriften und deren Umsetzung sind unerlässlich. Das gilt für den Auf- und Abbau ebenso wie für den Transport und die Lagerung von Gerüstteilen aus Metall und Holz. Alle, die wetterfest und schwindelfrei sind und gern im Team arbeiten, haben mit der Qualifikation in diesem Beruf ein gutes Rüstzeug für die Zukunft.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluß (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- räumliches Vorstellungsvermögen,
- Handgeschicklichkeit besitzen und
- schwindelfrei sein.
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Gerüstbauer/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Was machen Gerüstbauer eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?
Die Antwort darauf gibt's hier: Bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit bekommen Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des/r Gerüstbauers/-in.
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis kommen unter anderem folgende Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie in Frage:
- Gerüstbau - Kolonnenführer/in
- Gerüstbauermeister/in
- Betriebswirt/in - Handwerk
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung bieten sich unter anderem folgende Studiengänge an:
- Bauingenieurswesen
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Nüchterne Zahlen können zeigen, wie es derzeit allgemein um einen Beruf bestellt ist. Daher finden Sie hier jede Menge Statistiken. Was Sie über allen Zahlen aber nicht vergessen sollten: sie können nur bedingt bei der Analyse der eigenen Chancen helfen. Zum einen zeigen Statistiken stets nur wie die nähere oder fernere Vergangenheit war.
Was die Zukunft bringen wird, kann man daher aus Statistiken nur begrenzt ablesen. Dies gilt umso mehr, wenn es nicht um die allgemeine, sondern um die eigene Zukunft geht. Zum anderen gilt selbst bei negativen Statistiken der Satz: " Wer gut ist, wird auch Erfolg in seinem Beruf haben".
Ausbildungs- und Arbeitsmarktstatistik (Bundesanstalt für Arbeit)
Ausbildungsstatistik Handwerkskammer zu Köln
|
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Gerüstbauer/-in |
alle Berufe |
||||||
|
1990 |
1995 |
2000 |
2007 |
1990 |
1995 |
2000 |
2007 |
|
|
Neu eingetragene Ausbildungsverträge |
- |
- |
12 |
8 |
6.638 |
6.123 |
6.209 |
5.059 |
|
davon (alle Angaben in %) |
||||||||
|
ohne Hauptschulabschluss |
- |
- |
25,00 |
0,00 |
5,77 |
6,43 |
4,56 |
4,66 |
|
mit Hauptschulabsschluss |
-- |
-- |
50,00 |
75,00 |
56,00 |
56,72 |
53,10 |
49,56 |
|
mit Realschulabschluss |
- |
- |
16,67 |
25,00 |
25,47 |
26,87 |
32,87 |
32,22 |
|
mit Abitur/Fachabitur |
- |
- |
0,00 |
0,00 |
8,47 |
6,65 |
6,02 |
5,67 |
|
sonstige |
- |
- |
8,33 |
0,00 |
4,29 |
3,33 |
3,45 |
7,89 |
|
|
||||||||
|
Frauenanteil |
- |
- |
0,00 |
0,00 |
22,18 |
20,38 |
25,27 |
25,14 |
|
Nicht bestandene Prüfungen |
- |
- |
0,00 |
0,00 |
19,17 |
24,93 |
21,52 |
22,05 |
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Gerüstbauers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
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Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
Vergütungen für Auszubildende |
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| ab 01.08.2011 ab 01.08.2012 |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 400,00 € / Monat 570,--€ 590,--€ |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 500,00 € / Monat 760,--€ 780,--€ |
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| im 3. Ausbildungsjahr | 600,00 € / Monat 990,--€ 1020,--€ |
||
| Verbandsempfehlung | |||
Weihnachtsgeld |
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| 1,Ausbildungsjahr: 200,-- € 2,Ausbildungsjahr: 300,-- € 3,Ausbildungsjahr: 450,-- € | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
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| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 26,59 € im Monat. | |||
Urlaubsgeld |
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| Urlaubsgeld beträgt 10.-- € pro Urlaubstag. | |||
Urlaubsanspruch |
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| Urlaubsanspruch beträgt unter 18 Jahre 25 Arbeitstage, über 18 Jahre 30 Arbeitstage. | |||
Für die Stadt/den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Gerüstbauer/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Gerüstbauer/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ / Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| GBAU/97 | Fachgerechter Einsatz und Bau moderner Gerüste | 11 | 2 |
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis