Gerüstbauer/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Klaus-Dieter Schulz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

                                                                    ab 01.08.2011      ab 01.08.2012
im 1. Ausbildungsjahr 400,00 € / Monat                570,--€            590,--€                       
im 2. Ausbildungsjahr 500,00 € / Monat                760,--€            780,--€          
im 3. Ausbildungsjahr 600,00 € / Monat                990,--€          1020,--€           
 
Verbandsempfehlung
 

Weihnachtsgeld

 
1,Ausbildungsjahr: 200,-- € 2,Ausbildungsjahr: 300,-- € 3,Ausbildungsjahr: 450,-- €
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 26,59 € im Monat.
 

Urlaubsgeld

 
Urlaubsgeld beträgt 10.-- € pro Urlaubstag.
 

Urlaubsanspruch

 
Urlaubsanspruch beträgt unter 18 Jahre 25 Arbeitstage, über 18 Jahre 30 Arbeitstage.

 

III. Berufsschulen

Für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Fritz-Hensseler-Berufskolleg
Brügmannstr.25-27
44135 Dortmund
Tel.: 0231-5023155-56
Fax: 0231-577252
E-Mail: verwaltung@fhbk.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Gerüstbauer/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Gerüstbauer/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 


Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
Rösrather Str.645
51107 Köln
Tel.: 0221-870600
Fax: 0221-864449
E-Mail: ingo@geruestbauerhandwerk.de
Homepage: \N

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
GBAU/97 Fachgerechter Einsatz und Bau moderner Gerüste 11 2

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer Dortmund
Reinoldistr. 7-9
44135 Dortmund
Tel.: 0231-54930
Fax: 0231-5493115
E-Mail: info@hwk-do.de
Homepage: http://www.hwk-do.de