Glaser/-in
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
- Klaus-Dieter Schulz
- Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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| ab 01.03.2009 ab 01.01.2011 |
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| im 1. Ausbildungsjahr |
344,10 € / Monat 366,- 386,- |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 400,34 € / Monat 426,- 446,- |
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| im 3. Ausbildungsjahr | 504,65 € / Monat 537,- 557,- |
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Weihnachtsgeld |
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| Das Weihnachtsgeld beträgt 25 % der monatlichen Vergütung | |||||||||||||||||||||||||||
Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 25 % der monatlichen Vergütung | |||||||||||||||||||||||||||
Urlaubsanspruch |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 24 Arbeitstage | ||||||||||||||||||||||||||
| im 2. Ausbildungsjahr | 24 Arbeitstage | ||||||||||||||||||||||||||
| im 3. Ausbildungsjahr | 24 Arbeitstage | ||||||||||||||||||||||||||
III. Berufsschulen
für die Stadt / den Kreis:
-Rhein-Sieg-Kreis
-Bonn
Staatl.Berufskolleg Glas Keramik Gestaltung des Landes NRW Rheinbach- Zu den Fichten 19
53359 Rheinbach
Tel.: 02226-92200
Fax: 02226-922020
E-Mail: gfs@glasfachschule.de
Homepage: http://glasfachschule.de
für die Stadt / den Kreis:
-Köln
-Leverkusen
-Oberbergischer Kreis
-Rhein-Erftkreis
-Rheinisch-Bergischer-Kreis
Stadt Köln Richard-Riemerschmid-Berufskolleg (BK15)- Heinrichstr.51
50676 Köln
Tel.: 0221-22191970
Fax: 0221-22191974
E-Mail: info@rrs-berufskolleg.de
Homepage: http://www.rrsberufskolleg.de
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Glaser/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Glaser/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
- für die Stadt/den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Glaser-Innung Köln-Bonn-Aachen- Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-2070434 - 35
Fax: 0221-2070436
E-Mail: schmitz@kreishandwerkerschaft-koeln.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de
Landesverband
Glaserinnungsverband NRW- Kleine Heeg 10a
53359 Rheinbach
Tel.: 02226-5775
Fax: 02226-13960
E-Mail: kontakt@glaserhandwerk.de
Homepage: http://www.glaserhandwerk-nrw.de
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
- Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:
- Köln, Rhein-Erftkreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen
durchgeführt bei:
Staatl.Berufskolleg Glas Keramik Gestaltung des Landes NRW Rheinbach - Zu den Fichten 19
53359 Rheinbach
Tel.: 02226-92200
Fax: 02226-922020
E-Mail: gfs@glasfachschule.de
Homepage: http://glasfachschule.de
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ/ Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| GFM2A/00 | Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen | 1 | 2 |
| GFM2B/00 | Projektbezogenes Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen | 1 | 2 |
| GLAS1 | Neue Bearbeitungs-, Verglasungs- und Abdichtungstechniken | 1 | 2 |
| GLAS2 | Sondertechniken in der Be- und Verarbeitung von Glas | 1 | 2 |
| GLAS3 | Ausgewählte Techniken der Bildereinrahmung | 1 | 2 |
| GLAS4 | Montage von Fenstern und Ganzglasanlagen | 1 | 2 |
| T-G5A | Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Holz | 1 | 2 |
| T-G5B | Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Aluminium | 1 | 2 |
| T-G5C | Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Vollkunststoff | 1 | 2 |
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Für die Stadt/den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer-Kreis
- Rhein-Ertftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Glaser-Innung Köln-Bonn-Aachen - Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-2070434 - 35
Fax: 0221-2070436
E-Mail: schmitz@kreishandwerkerschaft-koeln.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de