Mechatroniker/-in für Kältetechnik

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Alfred Koller
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-243
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: koller@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

 
im 1. Ausbildungsjahr 380,-- € / Monat
im 2. Ausbildungsjahr 415,-- € / Monat
im 3. Ausbildungsjahr 460,-- € / Monat
im 4. Ausbildungsjahr 530,-- € / Monat
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat.
 

Urlaubsgeld

 
Das Urlaubsgeld beträgt 50 % der monatlichen Vergütung
 

Urlaubsanspruch

 
Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr.

 

III. Berufsschulen

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Heinrich-Hertz Europakolleg der Bundesstadt Bonn
Herseler Str. 1-5
53117 Bonn
Tel.: 0228-77-7000
Fax: 0228-77-7010
E-Mail: verwaltung@hhb.bonn.de

Für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Bertolt-Brecht-Berufskolleg
Am Ziegelkamp 28 - 30
47259 Duisburg-Hachingen
Tel.: 0203 283739-4
Fax: 0203 283739-0
E-Mail: schule@bbbk.de
Homepage: http://www.bbbk.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Mechatroniker/-in für Kältetechnik ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Mechatroniker/-in für Kältetechnik in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Kälteanlagenbauer-Innung Nordrhein
Klosterstraße 73-75
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211-367070
Fax: 0211-3670713
E-Mail: info@k-i-n.com
Homepage: http://www.k-i-n.com

Landesverband


Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
Bahnhofstr. 27
53721 Siegburg
Tel.: 02241-974200
Fax: 02241-9742020
E-Mail: info@biv-kaelte.de
Homepage: www.biv-kaelte.de

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

durchgeführt bei:

IKKE gGmbH Informationszentrum
Kruppstr. 184
47229 Duisburg-Rheinhausen
Tel.: 02065-839279
Fax: 02065-839260
E-Mail: info@i-k-k-e.com
Homepage: www.i-k-k-e.com

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
G-KT/97 Grundfertigkeiten der Verbindungstechniken im Kälteanlagenbau und der Elektrotechnik 2 1
KT1/97 Fertigkeiten im Zerlegen und Zusammenbau sowie Funktionsüberprüfung der wichtigsten Komponenten 1 2
KT2/97 Einbau und Funktionsüberprüfung von Primär- und Sekundärreglern sowie Schalt- und Steuergeräten an kältetechnischen Anlagen 1 2
KT3/97 Funktion, Einbau und Inbetriebnahme elektrischer sowie elektronischer Bauteile in kältetechnischen Anlagen 2 3
KT4/97 Fachgerechte Instandhaltung und Entsorgung von Kälteanlagen 1 4
SCHW-E1 Lichtbogenhandschweissen DVS E1 2 2
SCHW-G1A Einführung in das Gasschweissen Teil 1 1 2
SCHW-G1B Einführung in das Gasschweissen Teil 2 1 2

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhof-Platz 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211-8795-0
Fax: 0211-8795-147
E-Mail: info@hwk-duesseldorf.de
Homepage: http://www.hwk-duesseldorf.de