Kraftfahrzeug-Servicemechaniker
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
- Alfred Koller
- Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-243
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: koller@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende, die über 18 Jahre sind
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| ab 01.08.2011 ab 01.08.2012 |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 539,-- € / Monat 566,50-- |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 567,60 € / Monat 595,10,--€ |
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Weihnachtsgeld |
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| in den ersten 6. Monaten | 20 % der monatlichen Vergütung | |||
| vom 6. bis zum 9. Monat | 25 % der monatlichen Vergütung | |||
| vom 9. bis zum 12. Monat | 30 % der monatlichen Vergütung | |||
| vom 12. bis zum 24. Monat | 40 % der monatlichen Vergütung | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
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| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat. | ||||
| Anspruch auf VL nach 12 Monaten. | ||||
Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 50% der monatlichen Vergütung | ||||
Urlaubsanspruch |
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| Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr. | ||||
Vergütungen für Auszubildende, die unter 18 Jahre sindAuszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 18 Jahr alt sind, erhalten auf die Ausbildungsvergütung einen Zuschlag von 10%. |
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| ab 01.08.2011 ab 01.08.2012 |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 490-- € / Monat 515,--€ |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 516-- € / Monat 541,--€ |
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Weihnachtsgeld |
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| in den ersten 6. Monaten | 20 % der monatlichen Vergütung | |||
| vom 6. bis zum 9. Monat | 25 % der monatlichen Vergütung | |||
| vom 9. bis zum 12. Monat | 30 % der monatlichen Vergütung | |||
| vom 12. bis zum 24. Monat | 40 % der monatlichen Vergütung | |||
Vermögenswirksame Leistungen |
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| Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat. | ||||
| Anspruch auf VL nach 12 Monaten. | ||||
Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 50% der monatlichen Vergütung | ||||
Urlaubsanspruch |
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| Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr. | ||||
Vergütungen für Auszubildende |
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| 1. Ausbildungsjahr | 501,--€/Monat | |||
| 2. Ausbildungsjahr |
528,--€/Monat | |||
| Tarif: CHR. GW | ||||
III. Berufsschulen
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Kraftfahrzeug-Servicemechaniker ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeug-Servicemechaniker in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
für die Stadt / den Kreis:
- Köln
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Köln- Frankfurter Str.200
51065 Köln
Tel.: 0221-9693780
Fax: 0221-9693788
E-Mail: Info@kfz-innungkoeln.de
Homepage: http://www.kfz-innungkoeln.de
für die Stadt / den Kreis:
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
Innung der Kraftfahrzeug-Handwerke Bonn/Rhein-Sieg- Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de
für die Stadt / den Kreis:
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Kraftfahrzeug-Innung Bergisches Land- Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de
für die Stadt / den Kreis:
- Rhein-Erft-Kreis
Kraftfahrzeug-Innung des Erftkreises- Kölner Str.2
50226 Frechen
Tel.: 02234-52222/56536
Fax: 02234-22903
E-Mail: kreishandwerkers.rhein-erft@t-online.de
Homepage: http://www.handwerk-rhein-erft.de
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ/ Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| G-K1/05 | Grundlagen der Werkstoffbearbeitung | 1 | 1 |
| G-K2/05 | Grundlagen der Fahrzeuginstandsetzungstechnik | 1 | 1 |
| G-K3/05 | Messtechnische Grundlagen der Fahrzeugelektrik/-elektronik, Pneumatik und Hydraulik | 2 | 1 |
| K1/97 | Grundlagen der elektrischen und elektronischen Fahrzeugsysteme (Messtechnik II) | 1 | 2 |
| K3/97 | Fahrwerks- und Bremsentechnik | 1 | 2 |
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.