Kraftfahrzeug-Servicemechaniker

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Alfred Koller
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-243
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: koller@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

 

 

Vergütungen für Auszubildende, die über 18 Jahre sind

 

                                                  ab 01.08.2011                ab 01.08.2012
im 1. Ausbildungsjahr     539,-- € / Monat                     566,50--                    
im 2. Ausbildungsjahr      567,60 € / Monat                   595,10,--€                  
 
 

Weihnachtsgeld

 
in den ersten 6. Monaten 20 % der monatlichen Vergütung
vom 6. bis zum 9. Monat 25 % der monatlichen Vergütung
vom 9. bis zum 12. Monat 30 % der monatlichen Vergütung
vom 12. bis zum 24. Monat 40 % der monatlichen Vergütung
 
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat.
Anspruch auf VL nach 12 Monaten.
 
 

Urlaubsgeld

 
Das Urlaubsgeld beträgt 50% der monatlichen Vergütung
 
 

Urlaubsanspruch

 
Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr.
 
       

Vergütungen für Auszubildende, die unter 18 Jahre sind

Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 18 Jahr alt sind, erhalten auf die Ausbildungsvergütung einen Zuschlag von 10%.

                                                         ab 01.08.2011         ab 01.08.2012
im 1. Ausbildungsjahr 490-- € / Monat                   515,--€                  
im 2. Ausbildungsjahr        516-- € / Monat                   541,--€                  
   
 

Weihnachtsgeld

 
in den ersten 6. Monaten 20 % der monatlichen Vergütung
vom 6. bis zum 9. Monat 25 % der monatlichen Vergütung
vom 9. bis zum 12. Monat 30 % der monatlichen Vergütung
vom 12. bis zum 24. Monat 40 % der monatlichen Vergütung
 
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat.
Anspruch auf VL nach 12 Monaten.
 
 

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld beträgt 50% der monatlichen Vergütung
 
 

Urlaubsanspruch

 
Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr.
 
 

Vergütungen für Auszubildende

 
1. Ausbildungsjahr
501,--€/Monat
2. Ausbildungsjahr

528,--€/Monat
 
Tarif: CHR. GW

 

III. Berufsschulen

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Kraftfahrzeug-Servicemechaniker ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeug-Servicemechaniker in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt / den Kreis:

 

- Köln


Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Köln
Frankfurter Str.200
51065 Köln
Tel.: 0221-9693780
Fax: 0221-9693788
E-Mail: Info@kfz-innungkoeln.de
Homepage: http://www.kfz-innungkoeln.de

für die Stadt / den Kreis:

 

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn


Innung der Kraftfahrzeug-Handwerke Bonn/Rhein-Sieg
Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

für die Stadt / den Kreis:

 

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Kraftfahrzeug-Innung Bergisches Land
Altenberger-Dom-Str.200
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-9359-0
Fax: 02202-9359-30
E-Mail: info@handwerk-direkt.de
Homepage: http://www.handwerk-direkt.de

für die Stadt / den Kreis:

 

- Rhein-Erft-Kreis


Kraftfahrzeug-Innung des Erftkreises
Kölner Str.2
50226 Frechen
Tel.: 02234-52222/56536
Fax: 02234-22903
E-Mail: kreishandwerkers.rhein-erft@t-online.de
Homepage: http://www.handwerk-rhein-erft.de

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
G-K1/05 Grundlagen der Werkstoffbearbeitung 1 1
G-K2/05 Grundlagen der Fahrzeuginstandsetzungstechnik 1 1
G-K3/05 Messtechnische Grundlagen der Fahrzeugelektrik/-elektronik, Pneumatik und Hydraulik 2 1
K1/97 Grundlagen der elektrischen und elektronischen Fahrzeugsysteme (Messtechnik II) 1 2
K3/97 Fahrwerks- und Bremsentechnik 1 2

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.