Orgel- und Harmoniumbauer/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Klaus-Dieter Schulz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende, die über 18 Jahre sind

 
im 1. Ausbildungsjahr 310,-- € / Monat                                        
im 2. Ausbildungsjahr 405,-- € / Monat                                        
im 3. Ausbildungsjahr 430,-- € / Monat                                        
im 4. Ausbildungsjahr 440,-- € / Monat                                        
 
Verbandsempfehlung
 

Urlaubsgeld

 
Urlaubsgeld beträgt 305.--€
 
Verbandsempfehlung
 

Urlaubsanspruch

 
Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.
 
       

Vergütungen für Auszubildende, die unter 18 Jahre sind

 
im 1. Ausbildungsjahr 285,-- € / Monat                                        
im 2. Ausbildungsjahr 310,-- € / Monat                                        
im 3. Ausbildungsjahr 405,-- € / Monat                                        
im 4. Ausbildungsjahr 430,-- € / Monat                                        
 
Verbandsempfehlung
 

Urlaubsgeld

 
Urlaubsgeld beträgt 305.--€
 
Verbandsempfehlung
 

Urlaubsanspruch

 
Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

 

III. Berufsschulen

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Oscar-Walcker-Schule
Römerhügelweg 53
71636 Ludwigsburg
Tel.: 07141-4449-101
Fax: 07141-4449-199
E-Mail: sekretariat@ows-lb.de
Homepage: ows-lb.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Orgel- und Harmoniumbauer/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Orgel- und Harmoniumbauer/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Musikinstrumentenmacher-Innung
Klosterstr.73-75
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211-3670739
Fax: 0211-3670733
E-Mail: info@kh-duesseldorf.de
Homepage: http://www.biv-musikinstrumentenmacher.de

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer Stuttgart
Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart
Tel.: 0711-16570
Fax: 0711-1657222
E-Mail: info@hwk-stuttgart.de
Homepage: http://www.hwk-stuttgart.de