Orthopädiemechaniker und Bandagist/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Hildegard Pütz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-249
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: puetz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende


im 1. Ausbildungsjahr 343,08 € / Monat
im 2. Ausbildungsjahr 389,09 € / Monat
im 3. Ausbildungsjahr 428,46 € / Monat
im 4. Ausbildungsjahr 542,48 € / Monat
 

Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld beträgt 40 % der monatlichen Vergütung
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat.
 

Urlaubsgeld

 
Das Urlaubsgeld beträgt 50 % der monatlichen Vergütung
 

Urlaubsanspruch

 
Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.
 
Urlaubsanspruch n. V. 18 Lebensjahr: 28 Arbeitstage.

 

III. Berufsschulen

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Stadt Köln Berufskolleg (BK 14)
Humboldtstr. 41
50676 Köln
Tel.: 0221-91683
Fax: 0221-221-91723
E-Mail: sekretariat@berufskolleg-humboldtstr.de
Homepage: http://berufskolleg-humboldtstr.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Orthopädiemechaniker und Bandagist/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Orthopädiemechaniker und Bandagist/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Innung für Orthopädie-Technik Köln
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-207040
Fax: 0221-2070442
E-Mail: handwerk-koeln@netcologne.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de

Landesverband


Landesarbeitsgemeinschaft für Orthopädietechnik Nordrhein-Westfalen
Yorckstr.17
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211-5145416
Fax: 0211-5150395
E-Mail: lag-nw@t-online.de

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
G-ORFUE/00 Einführung in die Fügeverfahren der Ortopädietechnik 2 1
G-ORMASCH/00 Maschinelles Spanen 1 1
OR/00 Moderne Techniken in der Prothetik und Orthetik 1 2
ORKU/00 Kunststoffverarbeitung 1 2
ORMESS/00 Situationsgerechter Umgang mit Patienten sowie Messen und Abformen am Patienten 1 2
ORREHA/00 Reha-, Stoma- und Inkontinenz- sowie Bruchversorgung 1 2

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Innung für Orthopädie-Technik Köln
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-207040
Fax: 0221-2070442
E-Mail: handwerk-koeln@netcologne.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de