Parkettleger/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Marianne Becker
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-240
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: marianne.becker@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

ab 01.07.2011
im 1. Ausbildungsjahr   415,--€ / Monat                 
im 2. Ausbildungsjahr            495,--€ / Monat                 
im 3. Ausbildungsjahr            560,--€ / Monat                 
 

Weihnachtsgeld

 
Das Weihnachtsgeld beträgt nach 12 Monaten, 37,5 % der Ausbildungsvergütung
   
   
                                       -nach 24 Monaten, 45% der Ausbildungsvergütung
 

Vermögenswirksame Leistungen

 
Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat.
 
 
 

Urlaubsanspruch

 
Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage pro Jahr.

 

III. Berufsschulen

für die Stadt / den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Hans-Schwier-Berufskolleg Berufsschule für Technik
Heegestr.14
45897 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-959760
Fax: 0209-9597633
E-Mail: hsbk@vhs-ge.lsen-net.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Parkettleger/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Parkettleger/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Innung der Parkett- und Bodenleger Köln-Bonn-Aachen
Grantham-Allee-2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


durchgeführt bei:

Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg
Grantham-Allee 2-8
53757 St. Augustin
Tel.: 02241/990-0
Fax: 02241/990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
P-B1/95 Herstellung von Holzunterkonstruktionen, rationelle Verlegung von Parkett mit Oberflächenbehandlung 1 2
P-B1/95 Herstellung von Holzunterkonstruktionen, rationelle Verlegung von Parkett mit Oberflächenbehandlung 1  
P-BA/94 Verlegung von herkömmlichen, schwierigen, historischen Parkettmustern und Parkettarten, einschließlich farbiger Oberflächenbehandlungen 1 2
P91-1/05 Arbeiten an Parkettlegermaschinen Teil 1 1  
P91-2/05 Arbeiten an Parkettlegermaschinen Teil 2 1  

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Innung der Parkett- und Bodenleger Köln-Bonn-Aachen
Grantham-Allee-2-8
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-990-0
Fax: 02241-990-100
E-Mail: KHS.Postfach@t-online.de
Homepage: http://www.khs-handwerk.de