Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Klaus-Dieter Schulz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

 
im 1. Ausbildungsjahr 460 € / Monat
im 2. Ausbildungsjahr 520 € / Monat
im 3. Ausbildungsjahr 610 € / Monat
 

Weihnachtsgeld


Weihnachtsgeld beträgt 60 /172 der Ausbildungsvergütung,
 

Vermögenswirksame Leistungen


Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 26,59 € im Monat.
 

Urlaubsgeld


Das Urlaubsgeld beträgt 30% der monatlichen Vergütung
 

Urlaubsanspruch


Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.
 
Urlaubsanspruch n.v. 18. Lebensjahr 27 Arbeitstage pro Jahr.

 

III. Berufsschulen

für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Goldenberg Berufskolleg des Rhein-Erft-Kreises (Europaschule)
Duffesbachstr. 7
50354 Hürth
Tel.: 02233-94225-0
Fax: 02233-94225-23
E-Mail: info@goldenberg-berufskolleg.de
Homepage: http://www.goldenberg-berufskolleg.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Werbetechniker-Innung Köln-Bonn-Aachen
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-2070419
Fax: 0221-2070445
E-Mail: gebauer@koeln-handwerk.de
Homepage: http://www.koeln-handwerk.de

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:
die Stadt/den Kreis: -Köln -Leverkusen -Oberbergischer Kreis -Rhein-Erft-Kreis -Rhein-Sieg-Kreis -Bonn -Rheinisch-Bergischer-Kreis
durchgeführt bei:

Bildungszentrum Butzweilerhof der Handwerkskammer zu Köln
Hugo-Eckener-Straße 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022666
Fax: 0221-2022510
E-Mail: bz-butz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.bz.hwk-koeln.de

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
SCHI 2/06 Digitales Scanverfahren, Bildbearbeitung und Ausgabeverfahren 1  
SCHI 2/06 Montieren, Installieren und Prüfen elektrischer Beleuchtungssysteme 1  

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Schilder- und Lichtreklamehersteller-Innung Köln-Bonn-Aachen
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-207040
Fax: 0221-2070442
E-Mail: handwerk-koeln@netcologne.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de