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Ausbildung im Handwerk - Grundstein für eine vielversprechende Zukunft!
Handwerkskammer zu Köln

Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin

Jede Idee kann mittels CAD auf dem Bildschirm Format annehmen. Das gute alte Zeichenbrett ist schon lange out. Die kühne Architektur unserer Zeit verlangt eine schnelle planerische Umsetzung mit modernen technischen Mitteln. Der Computer ist eine wertvolle Hilfe und die richtige Anwendung der Programme absolut notwendig.

 

Natürlich müssen auch Computer-Freaks mit Schablonen, Zirkel, Winkelmesser etc. umzugehen wissen. Auch Skizzen des Architekten entstehen - meist am Bildschirm -, akkurate Pläne, mit denen Elektroinstallateure, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer etc. am Bau arbeiten können. Technische Systemplaner/-innen (vormals: Technische Zeichner/-innen) wissen, welches Material wie verarbeitet und wo es eingesetzt werden kann und errechnen die jeweils erforderliche Menge.

Ihre Pläne enthalten präzise Angaben über Raummaße, Elektro- und Wasserleitungen, Anschlüsse und Platzierung aller in einem Gebäude notwendigen Anlagen. Kein Winkel wird vergessen und kein Detail übersehen - selbst bei gigantischen Bauwerken nicht.

 

Zum Schreibtischtäter macht einen dieser Beruf nicht. Denn ab und zu geht es auf die Baustelle, um zu vermessen, nachzumessen oder zu kontrollieren. Individualität, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein sind ebenso gefragt wie etwas Wortgewandtheit für Fachgespräche, die z.B. mit Bauleitern und Architekten zu führen sind.

Die schwerpunktmäßige Qualifikation im Bereich " Hochbau", "Ingenieurbau" oder "Tief-, Straßen - und Landschaftsbau" verspricht ein Aufgabengebiet mit Perspektiven.

Ausbildungsordnung (AO)

Welche Inhalte erwarten mich in diesem Beruf?

Das Wichtigste in Kürze

Ausbildungsdauer:

3,5 Jahre (42 Monate), ggf. Verkürzung

Ausbildungsinhalte:

  • Grundlagen des technischen Zeichnens
  • Lesen und Anwenden technischer Unterlagen
  • Werk- und Hilfsstoffe
  • Herstellen von Werkstücken und Montieren zu Baugruppen
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Ausführen technischer Berechnungen
  • Erstellen von technischen Zeichnungen, Plänen und Unterlagen
  • Rechnerunterstütztes Zeichnen
  • Beurteilen von fertigungs- und montagetechnischen Abläufen
  • Anfertigen von Skizzen und technischen Zeichnungen
  • Ausführen von Detailkonstruktionen
  • Anfertigen von Plänen sowie schematischen und perspektivischen Darstellungen
  • Anfertigen von technischen Begleitunterlagen
  • Ausführen von fachlichen Berechnungen
  • Rechnerunterstütztes Erstellen von technischen Unterlagen
  • Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete

Schulische Voraussetzungen:

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).

Bewerber sollten ...

- räumliches Vorstellungsvermögen haben
- technisches Verständnis haben
- gute Noten in Physik und Mathematik haben
- sehr genau arbeiten und eine ruhige Hand haben
- gerne am Computer arbeiten

Ausführliche Ausbildungsinformationen

Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Technischer Zeichner/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.

Typische Tätigkeiten

Was machen Technische Zeichner eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?

Die Antwort darauf gibt's hier:

Technische/r Zeichner/in - Elektrotechnik
Technische/r Zeichner/in - Heizungs-/Klima-/Sanitärtechnik
Technische/r Zeichner/in - Holztechnik
Technische/r Zeichner/in - Maschinen- und Anlagentechnik
Technische/r Zeichner/in - Stahl- und Metallbautechnik

bei berufenet den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit bekommen Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des Technischen Zeichners.

Welche Perspektiven und Aufstiegschancen bietet der Beruf?

Perspektiven

Aufstiegschancen

Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Berufe sind ähnlich?

Ähnliche Berufe im Handwerk der Region

Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.

Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.

Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Technischen Zeichners/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:

Daten + Fakten

[DRUCKEN Daten+Fakten]

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Klaus-Dieter Schulz
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

 
im 1. Ausbildungsjahr 475,-- € / Monat                                        
im 2. Ausbildungsjahr 486,-- € / Monat                                        
im 3. Ausbildungsjahr 531,-- € / Monat                                        
im 4. Ausbildungsjahr 568,-- € / Monat                                        
 
Die Vergütung entspricht dem jeweiligen Handwerk. (z.B. Sanitär)
 
 

Urlaubsanspruch

 
25 Arbeitstage pro Jahr.

 

III. Berufsschulen


Stadt Köln Hans-Böckler-Berufskolleg (BK17)
Eitorfer Str. 18-20
50679 Köln
Tel.: 0221-221-911456
Fax: 0221-221-91110
E-Mail: hbbk@schulen-koeln.de
Homepage: http://www.kbs-koeln.de/bk17

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erft-Kreis

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Stadt Köln Berufskolleg (BK10)
Hauptstr. 426-428
51143 Köln
Tel.: 02203-95592-0
Fax: 02203-95592-11
E-Mail: berufskolleg@bk10-koeln.de
Homepage: http://www.bk10-koeln.de

Für die Stadt / den Kreis:

 

- Bonn

- Rhein-Sieg-Kreis


Georg-Kerschensteiner-Berufskolleg
Kerschensteinerstr. 4
53844 Troisdorf
Tel.: 02241-9641300
Fax: 02241-9641313
E-Mail: berufskolleg-troisdorf@t-online.de
Homepage: http://www.berufskolleg-troisdorf.de

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

Landesverband

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ / Bemerkung

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer zu Köln (Bildungszentrum Butzweilerhof)
Hugo-Eckener-Str. 16
50829 Köln
Tel.: 0221-2022-508
Fax: 0221-2022-538
E-Mail: salentin@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de