Uhrmacher/-in

Daten + Fakten

 

I. Ausbildungsberater

Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

 

Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.

 

Alfred Koller
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-243
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: koller@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de

II. Vergütung + Urlaub

Vergütungen für Auszubildende

 
im 1. Ausbildungsjahr 300,-- € / Monat
im 2. Ausbildungsjahr 350,-- € / Monat
im 3. Ausbildungsjahr 400,-- € / Monat
 
Verbandsempfehlung
 

Urlaubsanspruch

 
Der Urlaub richtet sich
  • bei erwachsenen Auszubildenden nach § 3 Abs. 1 BUrlG und beträgt mind. 24 Werktage.
  • bei minderjährigen Auszubildenden nach § 19 Abs. 2 JArbSchG und beträgt
    • mind. 30 Werktage, wenn keine 16 Jahre alt
    • mind. 27 Werktage, wenn 16 Jahre alt
    • mind. 25 Werktage, wenn 17 Jahre alt
Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

 

III. Berufsschulen

für die Stadt/den Kreis:

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Hans-Böckler-Schule
Hoffschultestr. 25
48155 Münster
Tel.: 0251-9609240
Fax:

 

IV. Innungen und Verbände

In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Uhrmacher/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.

 

Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Uhrmacher/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.

 

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis


Innung für Uhren, Schmuck und Zeitmeßtechnik Köln
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-207040
Fax: 0221-2070442
E-Mail: handwerk-koeln@netcologne.de
Homepage: http://www.handwerk-koeln.de

Landesverband


Verband für Uhren, Schmuck und Zeitmeßtechnik NRW
Borkener Str. 1
48653 Coesfeld
Tel.: 02541-945622
Fax: 02541-9456818
E-Mail: info@uhrmacher.de
Homepage: http://www.kh-coesfeld.de/innungen/uhrmacher/index.htm

Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.

 

 

V. Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

 

Die überbetriebliche Ausbildung wird für die Stadt/den Kreis:

- Köln, Rhein-Erftkreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Leverkusen


durchgeführt bei:

Verband für Uhren, Schmuck und Zeitmeßtechnik NRW
Borkener Str. 1
48653 Coesfeld
Tel.: 02541-945622
Fax: 02541-9456818
E-Mail: info@uhrmacher.de
Homepage: http://www.kh-coesfeld.de/innungen/uhrmacher/index.htm

 

In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

KursThemaDauer (Wochen)AJ/ Bemerkungen
E/U Drehen mit dem Support 1 1
U1/75 Elektrotechnische Grundlagen für Uhrmacher 1 2
U2/75 Prüf-, Meß- und Reparaturtechnik bei elektrischen Uhren 1 2
U3/75 Prüf-, Meß- und Reparaturtechnik bei elektronischen Uhren 1 2
U4/75 Die Zeitwaage als universelles Meß- und Prüfgerät 1 3
U5/75 Elektronische Uhrenkontrolle 1 3
U6/75 Grundlagen und Technologie von Quarzuhren 1 3

 

 

VI. Prüfungsausschüsse

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.

 

Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.

 

Für die Stadt/den Kreis:

- Köln

- Leverkusen

- Oberbergischer Kreis

- Rhein-Erftkreis

- Rhein-Sieg-Kreis

- Bonn

- Rheinisch-Bergischer Kreis



Handwerkskammer Arnsberg
Brückenplatz 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931-8770
Fax: 02931-877160
E-Mail: email@hwk-arnsberg.de
Homepage: http://www.hwk-arnsberg.de