Vergolder/-in
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
- Klaus-Dieter Schulz
- Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221 2022-279
Fax: 0221 2022-422
E-Mail: schulz@hwk-koeln.de
Homepage: http://www.hwk-koeln.de
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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| im 1. Ausbildungsjahr | 344,-- € / Monat 366,--€ |
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| im 2. Ausbildungsjahr | 400,-- € / Monat 426,--€ |
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| im 3. Ausbildungsjahr | 505,-- € / Monat 537,--€ |
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Weihnachtsgeld |
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| Weihnachtsgeld beträgt im 1.Ausbj. 86,92 €, im 2. Ausbj. 95,10 € und im 3.Ausbj. 122,71 €. |
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Urlaubsgeld |
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| Das Urlaubsgeld beträgt 25% der monatlichen Vergütung | |||
Urlaubsanspruch |
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Der Urlaub richtet sich
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| Urlaubsanspruch bis 18 Jahre JArbSchG, danach 25 Werktage | |||
III. Berufsschulen
für die Stadt/den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erftkreis
- RHein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Albrecht-Dürer-Schule- Fürstenwall 100
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211-8997300
Fax: 0211-8997309
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die den Beruf Vergolder/-in ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung zum/zur Vergolder/-in in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
| Kurs | Thema | Dauer (Wochen) | AJ/ Bemerkungen |
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VI. Prüfungsausschüsse
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung sind ein oder zwei Zwischenprüfungen durchzuführen. Die erste soll nach dem ersten, die zweite nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Abschluss-/Gesellenprüfung erfolgt am Ende der regulären Ausbildungszeit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
- Für die Stadt/den Kreis:
- Köln
- Leverkusen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erftkreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bonn
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Kreishandwerkerschaft Düsseldorf - Klosterstr. 73-75
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211-367070
Fax: 0211-3670713