Änderungsschneider/in
Jeder kennt es, das geliebte Kleid zu eng oder die Hose zu weit…
Damit diese Kleidungsstücke weiter getragen werden können, helfen die Änderungsschneider-/innen schnell weiter.
Die Ausbildung kann in kleineren Änderungsschneidereien oder großen Mode- und Kaufhäusern absolviert werden. Es werden Kleidungsstücke aller Art bearbeitet, ganz egal ob Jacke, Kostüm, Anzug oder Kleid.
Ausbildungssteckbrief
- in handwerklichen Änderungs- und Maßschneidereien
- in großen Modehäusern
- in Schneiderwerkstätten
- in Schneiderateliers
- in Verkaufsräumen
- Instandhalten von Geräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen
- Zurichten von Kleinstücke und Hilfsstoffen
- Ausführen von Näharbeiten
- Ändern von Heimtextilien
- Ausführen von Bügelarbeiten
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
-
Geschicklichkeit und Augen Hand Koordination (z.B. beim Umgang mit feinen Nadeln und Fäden, beim Zuschneiden von Stoffen)
- Handwerkliches Geschick (z.B. bei der Wartung von Nähmaschinen)
- Sorgfalt und Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Maßnehmen, beim Verbessern der Passform von Kleidungsstücken)
- Kundenorientierung (z.B. beim Eingehen auf Kundenwünsche)
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
0221 2022-422
II. Vergütung + Urlaub
Vergütung für Auszubildende |
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ab 01.08.2007 | |
im 1. Ausbildungsjahr | 165 €/Monat |
im 2. Ausbildungsjahr | 215 €/Monat |
Urlaub |
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über 18 Jahre | mind. 24 WT BurLG | |
bis 18 Jahre | mind. 30 WT JarbSchG | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt |
mind. 27 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt | |
mind. 25 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt |
VWL: | 13,29 € |
III. Berufsschulen
40591 Düsseldorf
0211-89 223 00
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
40211 Düsseldorf
0211-3670713