Fachkraft für Speiseeis
An warmen Sommertagen genießen viele Menschen ein Eis. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was alles getan werden muss, bis das Eis in der Waffel ist. Als Fachkraft für Speiseeis kennst du diese Abläufe genau.
Du lernst alles was im Gastgewerbe anfällt:
Den gekonnten Umgang mit Gästen, Bratung und Verkauf. Du bewegst dich sowohl in der Küche als auch im Service sicher und weißt genau, wie welche Geräte einzusetzen sind. Aber auch Büroorganisation und -kommunikation fallen in deinen Tätigkeitsbereich. Kurzum: du wirst Gäste umfassend bewirten können.
Im dritten Ausbildungsjahr geht es für dich dann so richtig ans Eingefrorene. Du lernst alles um die richtige Rezeptur von Milch- und Fruchteis sowie die korrekte Verarbeitung und Kühlung. Da es sich um Lebensmittel handelt, ist Hygiene oberstes Gebot. Das Handwerk kannst du in Eisdielen, bei größeren Eisherstellern, aber auch in Konditoreien mit entsprechender Ausstattung erlernen.
Ausbildungssteckbrief
Typische Branchen in denen Fachkräfte für Speiseeis eine Beschäftigung finden:
- in Eiscafés, Eisdielen und Konditoreien
- in Restaurants mit eigener Speiseeisherstellung
- in Betrieben der handwerklichen Speiseeisproduktion
- bei Cateringunternehmen
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
0221 2022-422
II. Vergütung + Urlaub
Vergütung für Auszubildende |
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ab 01.08.2014 Wenn Arbeitgeber Mitglied bei Uniteis e.V ist | ab 01.08.2015 Wenn Arbeitgeber Mitglied bei Uniteis e.V ist | ab 01.08.2014 ohne Mitgliedschaft bei Uniteis e.V. erfolgt Vergütung analog zum Konditor | |
im 1. Ausbildungsjahr | 530 €/Monat | 650 €/Monat | 400 €/Monat |
im 2. Ausbildungsjahr | 620 €/Monat | 750,00 €/Monat | 450 €/Monat |
im 3. Ausbildungsjahr | 620 €/Monat | 850,00 €/Monat | 500 €/Monat |
Urlaub |
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über 18 Jahre | mind. 24 WT BurLG | |
bis 18 Jahre | mind. 30 WT JarbSchG | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt |
mind. 27 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt | |
mind. 25 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt |
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: In den ersten beiden Ausbildungsjahren ist wegen der Vergleichbarkeit mit der Ausbildung "Fachkraft im Gastgewerbe" ein Schulbesuch an folgenden Schulen vor Ort möglich. Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
53117 Bonn
0228-777074
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erfts-Kreis
50823 Köln
0221-951493-13
Für den Kreis / die Kreise: Für den Kreis: Leverkusen, Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer-Kreis
51469 Bergisch Gladbach
02202-250116
Für den Kreis / die Kreise: Berufskolleg für das dritte Ausbildungsjahr:
68167 Mannheim
0621-29314511
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
68159 Mannheim
0624-18002-132