Bäckerei-Fachverkäufer/in
Das Verkaufen beginnt, wenn der Kunde das Bäckerei-Fachgeschäft betritt. Durch den Duft der frischen Backwaren, die angenehme Atmosphäre im Verkaufsraum und ein freundliches Lächeln, fühlt sich der Kunde wohl. Seine Erwartungen sind hoch. Er will individuell beraten werden und alle seine Fragen fachkundig beantwortet haben. Für Fachverkäufer/-innen ist das kein Problem. Sie können sich auf den Kunden einstellen und wissen, wovon sie sprechen.
In Deutschland werden ca. 400 Brotsorten und über 1200 Arten Klein- und Feingebäck angeboten. Es ist zwar nicht so, dass jeder Bäcker eine so reichhaltige Auswahl bietet, aber Fachverkäufer/-innen müssen die Vielfalt kennen - über Bekömmlichkeit, Zusammensetzung und Geschmack ihres Angebotes Bescheid wissen
Zu ihren Aufgaben gehört nicht nur die Kundenberatung, Fachverkäufer/-innen kümmern sich auch um die ansprechende Dekoration, Geschenkverpackung sowie appetitliche Warenpräsentation.
Alle, die gern mit Menschen umgehen und an einer abwechslungsreichen Tätigkeit interessiert sind, liegen mit dieser Berufswahl genau richtig.
Ausbildungssteckbrief
Das Wichtigste in Kürze
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Verkauf von Waren und Umgang mit Kunden
- Auszeichnung, Präsentation und Dekoration von Waren
- Kassieren und Kassenabrechnung
- Herstellen, Anrichten und Garnieren von Lebensmitteln
- Reinigen der Laden- und Verkaufseinrichtungen
- Einräumen und Lagern der Lebensmittel unter Beachtung
der Qualitätskontrolle
- Bedienung von Geräten wie Kasse, Waagen, Kühltruhen,
Rechenmaschinen
- Herstellungsverfahren für Backwaren
- Dekoration von Torten und Backwaren mit Hilfe von
Zuckerglasuren und Sahne
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber mit Hauptschulabschluss.
Bewerber sollten ...
- Spaß am Umgang mit Menschen haben
- Sinn für Hygiene haben
- gerne im Team arbeiten
Aufstiegschancen
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen für Sie u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk
- Handelsbetriebswirt/in
- Fachkaufmann/-frau, Einkauf und Materialwirtschaft
- Handelsfachwirt/in
- Handelsassistent/in, geprüft - Einzelhandel
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Betriebswirtschaft
- Ökonomie
- Kostenwesen, Controlling
- Beschaffungswesen und Lagerwirtschaft
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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Weihnachtsgeld |
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Weihnachtsgeld beträgt im 1. Ausbj.: 70,00 €, 2. Ausbj.: 95,00 € und im 3. Ausbj.: 130,00 € | |||||||||||||||||||||||||||||||
Vermögenswirksame Leistungen |
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Die Vermögenswirksamen Leistungen betragen 13,29 € im Monat. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Urlaubsgeld |
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im 1. Ausbildungsjahr | 50,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||
im 2. Ausbildungsjahr | 75,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||
im 3. Ausbildungsjahr | 100,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||
Urlaubsanspruch |
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im 1. Ausbildungsjahr | 28 Werktage | ||||||||||||||||||||||||||||||
im 2. Ausbildungsjahr | 28 Werktage | ||||||||||||||||||||||||||||||
im 3. Ausbildungsjahr | 28 Werktage | ||||||||||||||||||||||||||||||
Tarifvertrag: Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag |
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: Rhein-Sieg-Kreis, Bonn
53773 Hennef
02242-91365-444
Für den Kreis / die Kreise: Köln
50823 Köln
0221-951493-13
Für den Kreis / die Kreise: Rhein-Erft-Kreis
50126 Bergheim
02271-4791-13
Für den Kreis / die Kreise: Oberbergischer Kreis
51645 Gummersbach-Dieringhausen
02261-9680-79
Für den Kreis / die Kreise: Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis
51469 Bergisch Gladbach
02202-250116
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis
51467 Bergisch Gladbach
02202-9359-30
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erftkreis
50858 Köln
0221-487072
Für den Kreis / die Kreise: Rhein-Sieg-Kreis, Bonn
53757 Sankt Augustin
02241-990-100
47269 Duisburg
0203-7681213
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
V-BAE1/08 | Verkaufstechniken im Lebensmittelhandwerk I | 1 |
53757 St. Augustin
02241/990-100
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
53757 Sankt Augustin
02241-990-100
Für den Kreis / die Kreise: Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis
51467 Bergisch Gladbach
02202-9359-30
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis
50858 Köln
0221-487072
Ähnliche Berufe
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Bäckerei-Fachverkäufers/in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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