Fahrradmonteur/in
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen montieren Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen und halten sie instand. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten nach Kundenwünschen. Sie rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzeinrichtungen aus. Sie arbeiten selbständig und verantwortlich für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
2 Jahre (24 Monate)
Nach der Ausbildung kann die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf " Zweiradmechaniker/in, Fachrichtung Fahrradtechnik " fortgesetzt werden.
Ausbildungsinhalte:
- Messen und Prüfen an Systemen,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Kommunikation mit Kunden,
- Bedienen von Fahrrädern und Systemen,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten,
- Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik,
- Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss.
Bewerber sollten ...
- Interesse an moderner Technik haben
- Spaß am Umgang mit Menschen haben.
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Fahrradmonteur/in abläuft, finden Sie bei berufenet , den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung kann die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf " Zweiradmechaniker/in, Fachrichtung Fahrradtechnik " fortgesetzt werden.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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1. Ausbildungsjahr | 550 €/Monat | |
2. Ausbildungsjahr | 620 €/Monat | |
Urlaubsanspruch |
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Der Urlaub richtet sich
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Tarifvertrag: Verbandsempfehlung |
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: -Köln -Leverkusen -Oberbergischer Kreis -Rhein-Erftkreis -Rheinisch-Bergischer-Kreis
50679 Köln
0221-221-91136
Für den Kreis / die Kreise: -Rhein-Sieg-Kreis -Bonn
53117 Bonn
0228-77-7010
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn
51467 Bergisch Gladbach
02202-9359-30
Für den Kreis / die Kreise: - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rheinisch-Bergischer-Kreis
51467 Bergisch Gladbach
02202-9359-30
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Rhein-Erft-Kreis
50667 Köln
0221-2070442
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erftkreis - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn - Rheinisch-Bergischer Kreis
50829 Köln
Ähnliche Berufe
Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
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Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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