Gebäudereiniger/in
Wer glaubt, in diesem Beruf zieht man mit Besen und Schaufel bewaffnet los, liegt kräftig daneben. Mit diesen allseits bekannten, mehr oder weniger beliebten Utensilien kann bei den gegebenen Anforderungen nicht viel ausgerichtet werden. Es geht auch nicht darum, Staub aufzuwirbeln, sondern vielmehr um hygienische Sauberkeit. Diese wird überall dort produziert, wo Menschen sich aufhalten und wohlfühlen wollen.
Die Tätigkeit dient nicht nur der Gesundheit des Menschen, sondern auch der Werterhaltung von Gebäuden jeder Art - durch Reinigung von Fassaden und Pflege von Bodenbelägen verschiedenster Materialien.Die entsprechenden Reinigungsmittel müssen richtig dosiert und mit Maschinen umweltschonend eingesetzt werden. Die Arbeit im Team macht ebenso Spaß wie das Bedienen moderner Hochleistungsmaschinen, die zum Teil mit Mikroelektronik ausgestattet sind.
Mit Spannung können neue Aufgaben erwartet werden, denn sie wechseln so häufig wie die Einsatzorte. Das sind Krankenhäuser, wo u.a. Desinfektion eine große Rolle spielt, Großraumbüros, Warenhäuser, historische Bauwerke und viele mehr. Mit dem Wissen um Hygiene und umweltschützende Maßnahmen wird ein absolut "cleaner" Beitrag zum Erhalt unseres Lebensraumes geleistet.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Kenntnisse der Art und Beschaffenheit von Gebäuden, Bauteilen, Baustoffen
- Reinigung, Pflege und Werterhaltung
- Kenntnisse der Betriebs- und Arbeitsorganisation
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Anwenden der Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungsmittel
- Anwenden der Werkzeuge, Geräte und Maschinen mit Zubehörteilen
- Auswählen und Handhaben von Leitern, Gerüsten und Arbeitsbühnen
- Bedienen von Reinigungsmaschinen
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- körperlich belastbar sein
- verantwortungsbewusst arbeiten
- unempfindlich gegen Temperaturunterschiede sein
- mit unhygienischen Gegenständen umgehen können
- bereit sein, auch sehr frühmorgens oder spätabends zu arbeiten
- Ordnungssinn haben
- schwindelfrei sein
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Gebäudereinigermeister/in
- Reinigungs- und Hygienetechniker/in
- Betriebswirt/in - Handwerk
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Technisches Gesundheitswesen
- Hygienetechnik
- Umwelttechnik
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende |
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Urlaubsanspruch |
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Urlaubsanspruch v. V. 16. Lj.: 30 Arbeitstage; v. V. 17. Lj.: 27 Arbeitstage; v. V. 18. Lj.: 26 Arbeitstage; n. V. 18. Lebensjahr: je nach Beschäftigungsjahr bis zu 30 Arbeitstagen. | |||||||||||||||
Tarifvertrag: Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag |
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erftkreis - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn - Rheinisch-Bergischer kreis
50678 Köln
0221-221-91653
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: - Bonn - Rhein-Sieg-Kreis
53757 Sankt Augustin
02241-990-100
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erftkreis - Rheinisch-Bergischer-Kreis
50667 Köln
0221-2582114
50667 Köln
0221-2582114
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
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G-GEB1/10 | Schäden an Oberflächen durch Umwelteinflüsse | 1 | 1 |
G-GEB2/10 | Schadensverhütung durch Oberflächenschutz und Baustoffkonservierung | 1 | 1 |
GEB1/10 | Rationeller Einsatz und Umgang mit Geräten und Maschinen für spezielle Arbeiten an textilen, Holz- und Steinoberflächen | 1 | 2 |
GEB3/10 | Tätigkeiten in Krankenhäusern, Altenheimen, Schwimmbädern, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, sanitären Anlagen in Sportstätten und Schulen sowie Industriebereichen | 1 | 2 |
GEB4/10 | Schädlingsbekämpfung- und Vergrämungsmaßnahmen in und an Gebäuden sowie auf Freiflächen | 1 | 2 |
GEB6/10 | Rationeller Einsatz und Umgang mit modernen Geräten und Maschinen | 1 | 2 |
45356 Essen
45468 Mühlheim an der Ruhr
02101-202741
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: - Köln, Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis
50667 Köln
0221-2582114
Für den Kreis / die Kreise: - Bonn, Rhein-Sieg
53757 St. Augustin
02241/990-100
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Gebäudereinigers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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