Glaser/in
Glas sorgt für klare Aussichten und für abwechslungsreiche Ansichten. Als Stil- und Bauelement moderner Architektur setzt Glas spiegelnde Akzente. Eindrucksvolle Glasfassaden und -fronten an Büro- und Geschäftsgebäuden machen das deutlich. Auch an Ein- und Mehrfamilienhäusern und bei der Altbaurenovierung ist dieser Werkstoff wesentlicher Bestandteil phantasievoller Gestaltung.
Doch Glas wird nicht nur zu dekorativen Zwecken eingesetzt. Glaser/-innen bringen wärme- und schalldämmendes, einbruchhemmendes Glas für umweltfreundliches, wirtschaftliches und sicheres Bauen in die gewünschte Form.
Wer sich auf Inneneinrichtung spezialisiert, verwirklicht Glas-Design in Form interessanter Konstruktionen wie Theken, Vitrinen, Spiegel, Kunstverglasungen, Bildereinrahmungen, Schaufenster- und Ganzglasanlagen.
In einigen Regionen ist die Grenze vom Glaser zum Fensterbauer fließend. Zu den Aufgaben gehören Rahmenkonstruktionen aus Holz, Aluminium und Kunststoff bzw.aus diesen Werkstoffkombinationen.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Be- und Verarbeiten von Glas und Glaserzeugnissen
- Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, Metallen und Kunststoffen
- Verarbeiten von Dichtungsmitteln, Kleb- und Dämmstoffen
- Herstellen und Gestalten von Kunstverglasungen
- Herstellen von Glaskonstruktionen aus vorgespanntem und nicht
vorgespanntem Glas
- Einbauen montagefertiger Teile und Erzeugnisse
- Einrahmen von Bildern
- Zusammensetzen von Teilen unter Verwendung von Beschlägen
- Ausführen von Holzschutzarbeiten
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- handwerklich geschickt sein
- Sinn für Formen und Farben haben
- sich für technische Zusammenhänge interessieren
- kundenorientiert arbeiten
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur
- Glasers/-in Fachrichtung Verglasung und Glasbau
- Glasers/-in Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau
abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen für Sie u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Glasermeister/in
- Industriemeister/in, Fachrichtung Glas
- Techniker/in, Fachrichtung Glastechnik
- Techniker/in, Fachrichtung Holztechnik
- Techniker/in für Betriebswirtschaft
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Werkstofftechnik - Glas
- Hütten- und Gießereitechnik
- Bauingenieurwesen
- Architektur
- Innenarchitektur
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende
Ausbildungsjahr | ab dem 01.08.2017 |
1. | 643,00 €/Monat |
2. | 718,00 €/Monat |
3. | 817,00 €/Monat |
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Arbeitstage bzw. 30 Werktage pro Jahr.
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
50676 Köln
0221-22191974
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
53359 Rheinbach
02226 922020
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
50667 Köln
0221/2070434-19
53359 Rheinbach
02226-13960
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
GFM2A/00 | Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen | 1 | 2 |
GFM2B/00 | Projektbezogenes Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen | 1 | 2 |
GLAS1 | Neue Bearbeitungs-, Verglasungs- und Abdichtungstechniken | 1 | 2 |
GLAS2 | Sondertechniken in der Be- und Verarbeitung von Glas | 1 | 2 |
GLAS3 | Ausgewählte Techniken der Bildereinrahmung | 1 | 2 |
GLAS4 | Montage von Fenstern und Ganzglasanlagen | 1 | 2 |
T-G5A | Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Holz | 1 | 2 |
T-G5B | Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Aluminium | 1 | 2 |
T-G5C | Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Vollkunststoff | 1 | 2. |
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
53359 Rheinbach
02226 922020
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer-Kreis - Rhein-Ertftkreis - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn - Rheinisch-Bergischer Kreis
50667 Köln
0221/2070434-19
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Maurers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
Alternativen
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Was ist ähnlich?
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Bereich Hochbau Bereich Ausbau
Bereich Tiefbau
Bereich Dach- und Fassadentechnik
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