Orgel- und Harmoniumbauer/in
Der Orgelbauer sieht viel von der Welt, weil er neben der Werkstattarbeit oft dorthin fahren muss, wo eine Orgel restauriert, repariert oder ein neues Instrument montiert werden muss. Meistens stehen die großdimensionierten Instrumente in Kirchen und Konzertsälen. Beim Aufbau oder Transport müssen ab zu schon eigene Kraftreserven mobilisiert werden. Bevor eine Orgel gebaut wird, sind gesicherte Angaben über Architektur, Raumgröße und Tragfähigkeit des Untergrunds erforderlich. Auch die akustischen Verhältnisse spielen eine Rolle.
Die Instrumente - auch Hausorgeln gehören zur Produktpalette - werden in Abmessungen und Klangcharakteristik den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten angepaßt. Das bedeutet, dass alle Register der handwerklichen Fertigkeiten zum Einsatz kommen: Holzverarbeitung für den Gehäusebau-, Windladen- und Holzpfeifenbau; Kenntnisse in Elektrik, Pneumatik, Mechanik gehören dazu. Und das gute Gehör wird beim Stimmen der Orgelpfeifen herausgefordert.
Das Zusammenspiel dieser Technik ermöglicht es ein Instrument zu bauen, das mit überwältigendem Klang die Menschen fasziniert. Wer die vielseitigen Anforderungen mit seinen Vorstellungen und Talenten in Einklang bringen kann, wird sich schnell in diesen Beruf einstimmen.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3,5 Jahre (42 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
- Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen und Kunststoffen
- Herstellen von Windversorgungsanlagen und Bau von Windladen
- Anfertigen von Holzpfeifen einfacher Bauart und zylindrischen Pfeifen aus Zinnbleilegierung
- Aufbauen von Orgeln in der Werkstatt und Stimmen von Orgelpfeifen und Harmoniumzungen
- Intonieren von Pfeifen
- Pflegen und Reparieren von Orgeln und Harmonien
- Herstellen von Spieltischteilen und Gehäuseteilen
- Anfertigen und Montieren von Trakturteilen und Montieren von Orgeln am Aufstellungsplatz
- Herstellen von Platten für Metallpfeifen, von labialen Metall- und Holzpfeifen sowie von lingualen Pfeifen
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- Spaß an der Arbeit mit Holz, Metall und "Tönen" haben
- ein sehr gutes Gehör haben
- sich für mechanisch-technische Zusammenhänge interessieren
- Klavierspielen oder besser noch Orgelspielen können
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Orgel- und Harmoniumbauer/in abläuft, finden Sie bei berufenet , den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Orgel- und Harmoniumbauermeister/in
- Restaurator/in im Orgel- und Harmoniumsbauerhandwerk
- Gestalter/in für Holz- und Raumgestaltung
- Betriebswirt/in des Handwerks
Als Meister/in kann man einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Musikinstrumentenbau
- Kirchenmusik
- Restaurierung
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im P rogramm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütung für Auszubildende
ab dem 01.08.2014 | ab dem 01.01.2021 | ||
im 1. Ausbildungsjahr | 520,00 € | 550,00 Euro | |
im 2. Ausbildungsjahr | 630,00 € | 649,00 Euro | |
im 3. Ausbildungsjahr | 710,00 € | 742,50 Euro | |
im 4. Ausbildungsjahr | 740,00 € | 770,00 Euro |
Urlaub
über 18 Jahre | mind. 24 WT BurLG | |
bis 18 Jahre | mind. 30 WT JarbSchG | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt |
mind. 27 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt | |
mind. 25 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt |
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erft-Kreis - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn - Rheinisch-Bergischer Kreis
71636 Ludwigsburg
07141-4449-199
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
40211 Düsseldorf
0211-3670733
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erftkreis - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn - Rheinisch-Bergischer Kreis
70191 Stuttgart
0711-1657222
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Orgel- und Harmoniumbauers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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