Parkettleger/in
Als Parkettleger/in sind Sie der Spezialist für jeden Boden, vor allem aber für Parkett. Holz gibt einem Raum eine besondere Atmosphäre, denn es strahlt Wärme und Behaglichkeit aus. Deshalb kommt der Parkettboden nie aus der Mode. Verschiedene Holzarten und Verlegemuster ergeben ungeahnte Möglichkeiten, in Räumen individuelle Atmosphäre und persönlichen Stil zu betonen, ob mit Stab- oder Mosaikparkett, Fertigparkettelementen oder Tafelparkett. In Absprache mit dem Kunden wählen Sie je nach Zweck des Raumes das geeignete Parkettmuster und die passende Holzart, Eiche, Ulme, Esche, Buche, Nußbaum, eventuell auch exotische Hölzer. Hierzu brauchst du Stilempfinden und gestalterische Fähigkeiten. Zum Einsatz kommen Sie dabei nicht nur in Wohngebäuden, sondern genauso auch auf Luxusjachten.
Höhepunkt Ihrer Tätigkeit ist die Restaurierung von alter, wertvoller Schmuck- und Intarsienböden in Schlössern und Burgen. Hier wird besonderer Wert auf großes handwerkliches Können, Einfühlungsvermögen beim Holzerkennen und bei der Holzauswahl gelegt, damit sich die restaurierten Teile harmonisch in den historischen Boden einfügen.
Neben den traditionellen Parkettböden kennen Sie sich aber auch bestens mit Kork-, Textil-, oder Kunststoffböden sowie Spezialböden zum Beispiel für Sporthallen, Theater- und Konzertsälen aus.
Zu Ihren Aufgaben als Parkettleger/-in gehört auch die Konstruktion von Unterböden, die Wärme- und Schalldämmung des Bodens sowie das Schleifen und Versiegeln mit modernen Techniken. Dadurch erhält das Parkett eine Oberfläche von hoher Qualität.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Kenntnisse der Hilfs- und Werkstoffe, insbesondere von Parkett sowie Platten und Bahnenbelägen
- Kenntnisse der Holztrocknung und des Holzschutzes
- Kenntnisse der verschiedenen Unterbodenarten
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen in sowie Ermitteln des Materialbedarfs
- Auswählen, Einteilen, Zurichten und Verlegen von Parkett- sowie Platten- und Bahnenbelägen
- Putzen und Schleifen
- Vorbereiten des Parkettbodens sowie Auswählen und Zusammenstellen von
Mitteln zur Oberflächenbehandlung und die Behandlung selbst
- Vorbereiten und Prüfen des Untergrundes
- Einbringen von Isolierungen und Herstellen von Trockenbodenkonstruktionen
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- gerne mit Holz arbeiten
- geschickt und verantwortungsbewusst arbeiten
- gerne im Team arbeiten
- räumliches Vorstellungsvermögen besitzen
- Stilempfinden und gestalterische Fähigkeiten haben
- zuverlässig und sorgfältig sein
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Parketleger/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen für Sie u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Parkettleger-Meister/-in
- Betriebswirt/-in des Handwerks
- Restaurator/in im Parkettlegerhandwerk
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Innenarchitektur
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütung für Auszubildende
ab dem 01.01.2020 | ab dem 01.01.2021 | |||
im 1. Ausbildungsjahr | 595,00 Euro | 630,00 Euro | ||
im 2. Ausbildungsjahr | 645,00 Euro | 680,00 Euro | ||
im 3. Ausbildungsjahr | 715,00 Euro | 750,00 Euro |
Urlaub
im 1. Ausbildungsjahr | 26 Arbeitstage |
im 2. Ausbildungsjahr | 26 Arbeitstage |
im 3. Ausbildungsjahr | 27 Arbeitstage |
III. Berufsschulen
45897 Gelsenkirchen
0209-9597633
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
53757 Sankt Augustin
02241-990-100
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
P-B1/95 | Herstellung von Holzunterkonstruktionen, rationelle Verlegung von Parkett mit Oberflächenbehandlung | 1 | 2 |
P-BA/94 | Verlegung von herkömmlichen, schwierigen, historischen Parkettmustern und Parkettarten, einschließlich farbiger Oberflächenbehandlungen | 1 | 2 |
P91-1/05 | Arbeiten an Parkettlegermaschinen Teil 1 | 1 | |
P91-2/05 | Arbeiten an Parkettlegermaschinen Teil 2 | 1 |
53757 St. Augustin
02241/990-100
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
53757 Sankt Augustin
02241-990-100
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
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Alternativen |
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