Schilder- und Lichtreklamehersteller/in
Schilder- und Lichtreklamen beleben das Straßenbild. Und sie machen vor allem auf die ansässigen Geschäfte und Betriebe aufmerksam. Außergewöhnlich gestaltete Schilder oder Lichtbänder lenken immer die Blicke auf sich. Sie unterscheiden sich im grafischen Aufbau, um ein hohes Maß Eigenständigkeit zu erzielen.
Das wollen die Betriebe, denn was an deren Wänden prangt und leuchtet, transportiert ja auch einen Teil des jeweils angestrebten Images. Es hängt von den Wünschen und Zielen eines Betriebes und von der sachkundigen Beratung der Schildermacher/-innen ab, welche Gestaltung für ihn die optimale ist.
Es ist also nicht nur handwerkliches und gestalterisches Können gefragt, aber das sind Voraussetzungen zur Erfüllung der vielseitigen Aufgaben. Das Entwerfen von Schriften und Zeichen gehört ebenso dazu wie die Montage von energiesparenden Lichtröhren und Leuchtkästen.
Deshalb muss man auch mit Elektrotechnik umgehen können. Dieser Beruf führt einen mit vielen Leuten zusammen, an interessante gestalterische Aufgaben und zur abwechslungsreichen Montage vor Ort.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Ausführen von Hygienemaßnahmen und Anwenden lebensmittel- und gewerberechtlicher Vorschriften
- Bedienen und Pflegen von Arbeitsgeräten, Maschinen und Anlagen im Verkaufsbereich
- Lagern und Kontrollieren von Waren
- Umgang mit Kunden
- Präsentieren von Waren und Dekorieren
- Werbung und Verkaufsförderung
- Warenangebote, Preisbildung und Auszeichnung
- Beraten und Bedienen von Waren
- Verpacken und Ausliefern von Waren
- Geld und Geschäftsverkehr
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- räumliches Vorstellungsvermögen haben (sich anhand von Plänen gut einen Raum vorstellen können, ohne ihn gesehen zu haben)
- gut mit Farben und Formen umgehen
- nachvollziehen können, worauf es z. B. Unternehmen bei der Werbung ankommt
- handwerkliches und technisches Verständnis haben
- Spaß an Werbung, Gestaltung und der Arbeit am Computer haben
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Schilder- und Lichtreklamehersteller/in abläuft, finden Sie bei berufenet , den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen für Sie u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Schilder- und Lichtreklameherstellermeister/in
- Staatlich geprüfte/r Gestalter/in
- Betreibswirt/in - Handwerk
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich Ihnen bei entsprechender Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Kommunikationsdesign
- Grafikdesign
Industriedesign Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende
Ausbildungsjahr | ab dem 01.10.2018 |
1. | 650,00 €/Monat |
2. | 700,00 €/Monat |
3. | 800,00 €/Monat |
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage pro Jahr.
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
50354 Hürth
02233-94225-23
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
50667 Köln
0221-2070445
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
SCHI 2/06 | Digitales Scanverfahren, Bildbearbeitung und Ausgabeverfahren | 1 | |
SCHI 3/06 | Montieren, Installieren und Prüfen elektrischer Beleuchtungssysteme | 1 |
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
50829 Köln
VI. Prüfungsausschüsse
Gestreckte Prüfung mit Teil 1 und Teil 2 der Abschluss-/Gesellenprüfung
Teil 1 der Abschluss-/Gesellenprüfung findet während der Ausbildung statt; Teil 2 stets am Ende der Ausbildung.
Inhalt, Zeitraum und Gewichtung der Prüfungsteile 1 und 2 sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
50667 Köln
0221-2070445
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Schilder- und Lichtreklameherstallers/-in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
Alternativen |
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