Schornsteinfeger/in
Das Bild vom rußverschmierten, schwarzen Mann geistert immer noch durch viele Köpfe. Diese Vorstellung ist schon lange überholt, spätestens seit sich die Menschen über die Luftverschmutzung und die damit verbundenen Folgen klar geworden sind. Waldsterben, Smog und Ozonloch gehören zu den zentralen Themen unserer Zeit.
Zu den zentralen Aufgaben der Schornsteinfeger/-innen gehören deshalb Messungen der Schadstoffemissionen und Prüfungen, ob Brennstoffe optimal genutzt werden. Bei überhöhten Werten kennen sie geeignete Maßnahmen, um die Feuerung energiesparend und umweltfreundlich zu regulieren.
Sie sind Prüfer und Berater zugleich. Ihr Fachwissen ist schon bei der Planung von neuen Heizungsanlagen gefragt. Schornsteinfeger/-innen müssen also Kenntnisse in Bau-, Heizungs- und Brandschutztechniken vorweisen.
Da moderne Heizanlagen weniger Dreck durch die Schornsteine blasen, wird auch weniger gekehrt. Das bedeutet nicht, dass Besen und Kehrleine überflüssiggeworden sind, aber der Einsatz moderner, zum Teil elektronischer Prüf- und Messgeräte, hat Vorrang.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen für das Schornsteinfegerwesen
- Betriebs- und Brandsicherheit von Anlagen und Einrichtungen überprüfen
- Brandverhalten von Baustoffen
- Umweltschutzmassnahmen
- Mängel und Funktionsstörungen erkennen und beheben
- Kehr- und Reinigungsverfahren
- Abgaswegeprüfungen
- Prüfberichte erstellen
- Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Bewerber sollten ...
- gute Noten in Mathematik und Chemie haben
- selbständig arbeiten
- in großen Höhen und engen Räumen arbeiten können
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Schornsteinfeger/in abläuft, finden Sie bei berufenet , den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen für Sie u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Schornsteinfegermeister/in
- Techniker/in für Umweltschutztechnik
- Betriebswirt/in - Handwerk
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Versorgungs- und Umwelttechnik
- Klima- und Heizungstechnik (Maschinenbau)
- Energie- und Wärmetechnik (Maschinenbau)
- Umwelttechnik- und Umweltschutz im Bauwesen
- Sicherheitstechnik
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende
Ausbildungsjahr | ab dem 01.10.2018 | ab dem 01.01.2021 |
1. | 520,00 €/Monat | 640,00 €/Monat |
2. | 590,00 €/Monat | 740,00 €/Monat |
3. | 690,00 €/Monat | 810,00 €/Monat |
Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
51143 Köln
02203-95592-11
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
53842 Troisdorf
02241-94907717
40468 Düsseldorf
0211-419050
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
SCHO1/97 | Aufbau von Feuerungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen, Meß- und Prüftechniken, Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung sowie Mängelfeststellung (Grundstufe) | 3 | 2 |
SCHO2/97 | Aufbau und Funktion neuzeitlicher Feuerungsanlagen, Lüftungsanlagen und ähnlicher Einrichtungen, Meß- und Prüftechniken, Energieberatung (Aufbaustufe) | 3 | 2 |
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
53842 Troisdorf
02241-94907717
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis
53842 Troisdorf
02241-94907717
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
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