Steinmetz/in und Steinbildhauer/in
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütung für Auszubildende
ab dem 01.09.2017 | ab dem 01.01.2021 | |
im 1. Ausbildungsjahr | 530,00 Euro | 550,00 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 620,00 Euro | 649,00 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 720,00 Euro | 742,50 Euro |
Urlaub
im 1. Ausbildungsjahr | 30 AT |
im 2. Ausbildungsjahr | 30 AT |
im 3. Ausbildungsjahr | 30 AT |
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: Der Unterricht findet in der Nebenstelle des BK statt: Von-Bodelschwingh-Str. 24 51061 Köln
50678 Köln
0221-221-91653
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
50667 Köln
0221-2070442
47053 Duisburg
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
G-STEIN1/20 | Bearbeitung von Steinoberflächen von Hand | 1 | 1 |
G-Stein2/20 | Bearbeitung von Werksteinen von Hand und mit druckluftbetriebenen Werkzeugen | 1 | 1 |
G-STEIN3/20 | Herstellen von Profilen | 2 | 1 |
38154 Königslutter am Elm
05353-9515-0
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
50829 Köln