Trockenbaumonteur/in
Manchmal brauchen Fassaden oder Räume einfach ein neues "Gesicht". Entweder, weil sie in die Jahre gekommen sind, sichtbare Leitungen die Optik stören oder der Raumklang nicht mehr den Ansprüchen genügt. Das alles werten Trockenbaumonteure und - monteurinnen mit ihrem gestalterischen Blick und handwerklichen Geschick auf. Dabei sorgen sie auch gleich für verbesserte Wärme-, Schall und Feuerdämmung. Im großen und ganzen lösen sie die Aufgaben durch das Montieren plattförmiger Fertigteile. Mit diesen werden Decken "abgehängt" und Wände verkleidet oder auch leichte Trennwände errichtet.
Dass hier im Innenausbau mehr als nur ein paar Anforderungen zusammenkommen, beweisen vielerorts Räume mit wirksamer Dämmung, markanter Gestaltung, besonderer Atmosphäre oder ausgewogener Akustik, ob im Wohn und Geschäftsbereich, in Foyers oder in Konzertsälen.
Die vorteilhaften Effekte ihrer Arbeit erzielen die Trockenbaumonteure und - monteurinnen nicht nur durch die Montage der Bauteile. Auch die sichere, gezielte Materialauswahl ist ausschlaggebend für ihre erfolgreiche Arbeit. Je nach Aufgabe werden Werkstoff aus Holz, Metall, Keramik oder Kunststoff eingesetzt und verarbeitet. Wird ein Haus mit einer "vorgehängten" Fassade aus Faserzementplatten verkleidet, steht zuerst die fachmännische Montage der Unterkonstruktion für optimale Hinterlüftung an.
Eine gestalterische Ader zusammen mit handwerklicher Fingerfertigkeit sowie physikalische und bautechnische Grundkenntnisse ebnen viele aussichtsreiche Wege in diesem Beruf.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Lesen und Anwenden von Zeichnungen; Anfertigen von Skizzen
- Durchführen von Messungen
- Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, Baukörpern aus Steinen
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
- Einbauen von Fußbodenkonstruktionen (Fertigteile)
- Herstellen von Trockenbaukonstruktionen
- Sanieren und Instandsetzen von Trockenbaukonstruktionen
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss.
Bewerber sollten ...
- gesundheitlich fit sein
- "mit Köpfchen arbeiten" arbeiten
- technisches und handwerkliches Verständnis haben
- geschickt und zuverlässig sein
- gerne im Team arbeiten
- flexibel sein und auf wechselnden Baustellen arbeiten
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Trockenbaumonteur/in abläuft, finden Sie bei berufenet , den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen für Sie u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Industriemeister/in Fachrichtung Akustik und Trockenbau
- Polier/in im Ausbau
- Bautechniker/in
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangs- berechtigung unter anderem an:
- Bauingenieurwesen
- Baubetriebswesen, Bauwirtschaft, Bauproduktion, Bauinformatik
- Baudenkmalpflege
- Architektur
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
II. Vergütung + Urlaub
Vergütungen für Auszubildende
Ausbildungsjahr | ab dem 01.05.2020 | ab dem 01.01.2021 |
1. | 850,00 €/Monat | 890,00 €/Monat |
2. | 1200,00 €/Monat | 1230,00 €/Monat |
3. | 1475,00 €/Monat | 1495,00 €/Monat |
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr.
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis
45897 Gelsenkirchen
0209-9597633
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis
50226 Frechen
02234-91188-15
Für den Kreis / die Kreise: Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
53757 Sankt Augustin
02241-990-100
Für den Kreis / die Kreise: Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis
51467 Bergisch Gladbach
02202-9359-30
40239 Düsseldorf
0211-91429-31
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis
59065 Hamm
02381-395-111
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: Köln, Rhein-Erft-Kreis, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis
44141 Dortmund
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
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