Zahntechniker/in
Der Zahn der Zeit nagt eben auch an den echten Zähnen. Doch wer seinen Biss nicht ganz verlieren will, lässt sich nach Absprache mit dem Zahnarzt, der eng mit den Zahntechnikern und Zahntechnikerinnen zusammenarbeitet, einen entsprechenden Ersatz anfertigen.
Arbeitsgrundlage sind Abformungen von Zähnen oder Kiefern und in Fachsprache verfasste Beschreibungen über Art und Ausführung des jeweiligen Auftrags. Von Kronen über Brücken bis zum kompletten Zahnersatz - die Anfertigung, die zahlreiche Arbeitsgänge umfasst, erfordert naturwissenschaftliche Kenntnisse und gestalterische Fähigkeiten. Ganz wesentlich ist, dass man in dem Bewusstsein handelt, Menschen zu helfen und deren Gesundheit wiederherzustellen.
Zahntechniker/-innen brauchen Geduld und Ausdauer, z. B. beim Modellieren am Artikulator. Dieses Gerät simuliert Kiefergelenkfunktionen.
Der Beruf der Zahntechniker/-innen verlangt Fingerfertigkeit, Verantwortungsbewusstsein und die ständige Auseinandersetzung mit neuen Technologien und Methoden der Zahntechnik. Außerdem sind genaue Kenntnisse in der Verarbeitung von Gold, Keramik und weiteren Materialien erforderlich.
Ausbildungssteckbrief
Ausbildungsdauer:
3,5 Jahre (42 Monate), ggf. Verkürzung
Ausbildungsinhalte:
- Werkstoffkunde
- Be- und Verarbeitung durch Schleifen, Löten, Polieren, Biegen, Feilen
- Fertigung von Arbeitsmodellen
- Anfertigen, Ändern und Instandsetzen von festsitzendem und herausnehmbarem
Zahnersatz, kieferorthopädischen Geräten sowie Gussfüllungen
- Anpassen der künstlichen Zähne an die anatomischen Verhältnisse des Patienten
- Schmelzen von Legierungen in Schmelzöfen sowie Gießen der geschmolzenen
Legierungen mittels Schleuder- oder Druckguss in Hohlformen
- Verblenden der sichtbaren Flächen mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe stellen aber überwiegend Bewerber mit Realschulabschluss ( 50 %) oder (Fach)abitur (37 %) ein, da der Beruf relativ hohe mathematisch-naturwissenschaftliche Anforderungen stellt.
Bewerber sollten ...
- handwerklich geschickt sein
- viel Fingerspitzengefühl haben
- gutes räumliches Vorstellungsvermögen haben
- gutes Farbsehvermögen haben
- sich gut konzentrieren können
Ausführliche Ausbildungsinformationen
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Zahntechniker/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.
Aufstiegschancen
Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis bestehen u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Zahntechnikermeister/in
- Betriebswirt/in - Handwerk
Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:
- Zahnmedizin
- Feinwerktechnik, Feingerätebau (Maschinenbau)
- Biomedizinische Technik
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie im Programm KURS des Bundesagentur für Arbeit.
Daten + Fakten
I. Ausbildungsberater
Die Handwerkskammer hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausbildung zu überwachen und durch Beratung zu fördern. Diese Aufgabe nehmen die 4 Ausbildungsberater/-innen der Kammer wahr. Sie selbst haben langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und sind daher bei allen Fragen und Problemen rund um die Ausbildung der richtige Ansprechpartner für Betriebe und Auszubildende. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Die Ausbildungsberater/-innen kommen auch in Ihre Schule, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren.
50667 Köln
0221 2022-422
II. Vergütung + Urlaub
Vergütung für Auszubildende
ab dem 01.08.2018 | |
im 1. Ausbildungsjahr | 540,00 € |
im 2. Ausbildungsjahr | 620,00 € |
im 3. Ausbildungsjahr | 700,00 € |
im 4. Ausbildungsjahr | 780,00 € |
(Empfehlung lt. Beschluss der Mitgliederversammlung der Zahntechniker Innung Köln vom 25.04.2018) |
Urlaub
über 18 Jahre | mind. 24 WT BurLG | |
bis 18 Jahre | mind. 30 WT JarbSchG | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt |
mind. 27 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt | |
mind. 25 WT | zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt |
III. Berufsschulen
Für den Kreis / die Kreise: - Bonn - Rhein-Sieg-Kreis
53844 Troisdorf
02241-9641313
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erft-Kreis - Rheinisch-Bergischer Kreis
50678 Köln
0221-221-91940
IV. Innungen und Verbände
In der Innung haben sich die meisten der Handwerksbetriebe Ihres Bezirks, die in diesem Beruf ausbilden, zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen (hierzu zählt unter anderem die Förderung der Berufsausbildung) zu vertreten.
Bei allen Fragen, die sich um die Ausbildung in Ihrer Nähe drehen, ist daher die Innung ein guter Ansprechpartner.
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erftkreis - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn - Rheinisch-Bergischer Kreis
50859 Köln
0221-503046
48163 Münster
0251-52008-36
Landesverband
Jede Menge weiterer Ansprechpartner (Bundesverband, Gewerkschaft, Ministerien) sowie viele Materialien finden Sie auf den Berufsinfo-Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de.
V. Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Kurs | Thema | Dauer [Wochen] | Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
G-ZAHN1/00 | Herstellen von extra- und intraoralen Registrierhilfen und deren Umsetzung in den Kieferbewegungssimmulator (KBS) | 1 | |
ZAHN1/00 | Herstellen von totalen Unterkiefer- und Oberkieferprothesen nach System | 1 | |
ZAHN2/00 | Herstellen von herausnehmbarem Zahnersatz als Modellguss | 1 | |
ZAHN3/00 | Herstellen von kieferorthopädischen Geräten | 1 | |
ZAHN4/00 | Herstellen von Zahnmodellationen in Wachs | 1 | |
ZAHN5/04 | Angewandte Frästechnik und Verarbeiten von Geschieben | 1 |
50829 Köln
0221/2022 -510
VI. Prüfungsausschüsse
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und das Ergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung. Die absolvierte Zwischenprüfung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Inhalt und Zeitraum von Zwischen- und Abschlussprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Handwerkskammer zu Köln. Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei dessen Geschäftsstelle oder bei der Handwerkskammer zu Köln, Gesellenprüfungsabteilung, Heumarkt 12, 50667 Köln, einzureichen.
Für den Kreis / die Kreise: - Köln - Leverkusen - Oberbergischer Kreis - Rhein-Erftkreis - Rhein-Sieg-Kreis - Bonn - Rheinisch-Bergischer Kreis
50859 Köln
0221-503046
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Vor Entscheidungen ist es immer gut, ein wenig mehr zu wissen, ein paar Alternativen zu kennen. Dies gilt erst recht vor der Berufsentscheidung, die wie kaum eine andere Entscheidung Ihr weiteres Leben prägen wird.
Der Blick in die Alternativen lohnt sich vor allem dann, wenn im "Traumberuf" nur schwer Lehrstellen zu bekommen sind. Meist gibt es ein, zwei Berufe, die weniger bekannt sind, in denen sich der Traum aber besser verwirklichen lässt - Geheimtips sozusagen.
Daher haben wir für Sie hier die Berufe zusammengestellt, die in Handwerksbetrieben der Region ausgebildet werden und mit dem Beruf des/der Zahntechnikers/in mehr oder weniger große Ähnlichkeiten aufweisen:
Alternativen |
Was ist ähnlich? |
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